Fortschreibung der Limitinanspruchnahmen Die Limitinanspruchnahme des Einzelsatzes bzw. Geschäfts ist der Risikobetrag, der mit Hilfe der Anrechnungsbetragsermittlung für ein einzelnes Geschäft bestimmt wurde.
Mit Hilfe der Limitmerkmale und deren Ausprägungen werden die Inanspruchnahmen der Einzelsätze zu den Limitinanspruchnahmen der Summensätze bzw. der Vorgabe aggregiert.
Die Limitinanspruchnahme einer Vorgabe ist somit die Summe der Anrechnungsbeträge aller Geschäfte, die aufgrund ihrer Merkmalsausprägungen auf die Limitvorgabe angerechnet wurden. Dieser Betrag wird im Rahmen der Einzelgeschäftsprüfung, des Reportings , der Query oder der Recherche dem zugehörigen internen bzw. externen Limitvorgabebetrag gegenübergestellt.
Die regelmäßige Fortschreibung aller Limitinanspruchnahmen ist für die zeitnahe Überwachung der Einhaltung bestehender Limite erforderlich. Hierbei ist eine untertägige Fortschreibung im Rahmen der Einzelgeschäftsprüfung (EGP) sowie eine Fortschreibung durch die Tagesendeverarbeitung vorgesehen.

Wird ein Geschäft über die EGP bewertet, wird es im Status 2 im Limitmanagement fortgeschrieben. Unterliegt dieses Geschäft noch am selben Tag einer weiteren EGP, so wird dieser Status 2 mit den aktuellen Daten aktualisiert. Wird ein Geschäft von der Tagesendeverarbeitung bewertet, so wird es im Status 1 und 2 im Limitmanagement fortgeschrieben.
Welche Kennzahlen ermittelt und fortgeschrieben werden, hängt von der jeweiligen Kombination von Ausfallrisikoregel und Ermittlungsverfahren ab. Die Ausfallrisikoregel wird grundsätzlich am Finanzobjekt hinterlegt. Für Geschäfte, die noch nicht im Datenpool existieren oder für die noch keine Tagesendeverarbeitung stattgefunden hat, wird die Ausfallrisikoregel über das EGP-Produkt bestimmt.