Überwachung der maximal zulässigen Lagerdauer

Verwendung

Diese Funktion hilft Ihnen, die Einhaltung von Lagerfristen für Abfälle von der Entsorgungsabwicklung aus zu überwachen.

Voraussetzungen

Der Erfassungsbeleg enthält folgende Daten:

  • Abfallmenge

  • Maximal zulässige Lagerdauer

    Hinweis Hinweis

    Wenn Sie beim Anlegen oder Ändern eines Erfassungsbelegs einen Abfall und im Feld Werk EntsAbw. ein Werk eingeben, schlägt das System für die maximal zulässige Lagerdauer den Wert vor, der im Materialstamm des Abfalls für das Werk im Feld Max.Lagerungszeit angegeben wurde. Sie können diesen Wert in der Detailsicht des Erfassungsbelegs ändern.

    Ende des Hinweises

    Achtung Achtung

    Der Vorschlagswert für die maximal zulässige Lagerdauer wird nicht aktualisiert. D.h., wenn Sie im Materialstamm eine andere Lagerdauer eingeben oder wenn Sie ein anderes Werk eingeben, für das im Materialstamm eine andere Lagerdauer eingegeben wurde, wird diese andere Lagerdauer nicht automatisch nachgelesen und übernommen.

    Ende der Warnung.

Funktionsumfang

Das System zeigt Ihnen zu jedem Erfassungsbeleg in der Belegübersicht der Entsorgungsabwicklung im Feld Lagerfrist anhand von Ampel-Ikonen folgendermaßen die Einhaltung der Lagerfrist an:

Grüne Ampel ( ): Lagerfrist ist nicht überschritten.

Gelbe Ampel ( ): Lagerfrist ist nicht überschritten, Tagesdatum liegt jedoch innerhalb der Meldefrist.

Rote Ampel ( ): Lagerfrist ist überschritten.

Die Ikone, die Ihnen für einen Erfassungsbeleg angezeigt wird, wird jedes Mal beim Einstieg in die Entsorgungsabwicklung anhand des aktuellen Tagesdatums neu ermittelt. Je nachdem, ob dieses Datum vor oder nach dem Ende der Lagerfrist liegt, zeigt Ihnen das System folgendermaßen die Ikonen an:

Der Beginn der Lagerfrist wird folgendermaßen ermittelt:

  1. Wenn Sie eine Abfallmenge und eine maximale Lagerdauer eingeben und den Erfassungsbeleg sichern, übernimmt das System als Beginn der Lagerfrist das Datum aus dem Feld Belegdatum .

  2. Wenn Sie die Funktionen Umbuchen oder Umlagern von Lagerplätzen ausführen und dabei das Kennzeichen LgBeginn akt. setzen, übernimmt das System als Beginn der Lagerfrist das aktuelle Systemdatum. Das Datum im Feld Belegdatum wird dabei nicht verändert.

Das Ende der Lagerfrist ergibt sich aus dem Beginn der Lagerfrist und der maximal zulässigen Lagerdauer aus dem Erfassungsbeleg. Die Meldefrist können Sie im Feld Meldefrist der Erfassungshilfe festlegen.