Überwachung der maximal zulässigen Lagerdauer Diese Funktion hilft Ihnen, die Einhaltung von Lagerfristen für
Abfälle
von der
Entsorgungsabwicklung
aus zu überwachen.
Der Erfassungsbeleg enthält folgende Daten:
Abfallmenge
Maximal zulässige Lagerdauer
Hinweis
Wenn Sie beim Anlegen oder Ändern eines Erfassungsbelegs einen Abfall und im Feld
Werk EntsAbw.
ein
Werk
eingeben, schlägt das System für die maximal zulässige Lagerdauer den Wert vor, der im
Materialstamm
des Abfalls für das Werk im Feld
Max.Lagerungszeit
angegeben wurde. Sie können diesen Wert in der Detailsicht des Erfassungsbelegs ändern.
Achtung
Der Vorschlagswert für die maximal zulässige Lagerdauer wird nicht aktualisiert. D.h., wenn Sie im
Materialstamm
eine andere Lagerdauer eingeben oder wenn Sie ein anderes Werk eingeben, für das im Materialstamm eine andere Lagerdauer eingegeben wurde, wird diese andere Lagerdauer
nicht
automatisch nachgelesen und übernommen.
Das System zeigt Ihnen zu jedem Erfassungsbeleg in der Belegübersicht der
Entsorgungsabwicklung
im Feld
Lagerfrist
anhand von Ampel-Ikonen folgendermaßen die Einhaltung der Lagerfrist an:
Grüne Ampel (
): Lagerfrist ist nicht überschritten.
Gelbe Ampel (
): Lagerfrist ist nicht überschritten, Tagesdatum liegt jedoch innerhalb der Meldefrist.
Rote Ampel (
): Lagerfrist ist überschritten.
Die Ikone, die Ihnen für einen Erfassungsbeleg angezeigt wird, wird jedes Mal beim Einstieg in die
Entsorgungsabwicklung
anhand des aktuellen Tagesdatums neu ermittelt. Je nachdem, ob dieses Datum vor oder nach dem Ende der Lagerfrist liegt, zeigt Ihnen das System folgendermaßen die Ikonen an:

Der Beginn der Lagerfrist wird folgendermaßen ermittelt:
Wenn Sie eine Abfallmenge und eine maximale Lagerdauer eingeben und den Erfassungsbeleg sichern, übernimmt das System als Beginn der Lagerfrist das Datum aus dem Feld
Belegdatum
.
Wenn Sie die Funktionen
Umbuchen
oder
Umlagern von Lagerplätzen
ausführen und dabei das Kennzeichen
LgBeginn akt.
setzen, übernimmt das System als Beginn der Lagerfrist das aktuelle Systemdatum. Das Datum im Feld
Belegdatum
wird dabei nicht verändert.
Das Ende der Lagerfrist ergibt sich aus dem Beginn der Lagerfrist und der maximal zulässigen Lagerdauer aus dem Erfassungsbeleg. Die Meldefrist können Sie im Feld
Meldefrist
der
Erfassungshilfe
festlegen.