Behördliche Nummern zuordnen

Verwendung

Auf Entsorgungsnachweisen und bestimmten Entsorgungspapieren müssen für die beteiligten Geschäftspartner des Abfallmanagements behördliche Nummern ausgegeben werden. Diese Vorgehensweise beschreibt, wie Sie einem Geschäftspartner des Abfallmanagements die behördlichen Nummern zuordnen, die für ihn in den verschiedenen Gültigkeitsräumen gelten.

Voraussetzungen

Sie haben im Customizing des Abfallmanagements die IMG-Aktivität Gültigkeitsräume festlegen bearbeitet.

Sie haben die Vorgehensweise Geschäftspartner des Abfallmanagements bearbeiten ausgeführt und befinden sich auf der ersten Registerkarte des Geschäftspartners des Abfallmanagements, dem Sie behördliche Nummern zuordnen wollen.

Vorgehensweise

Wählen Sie Behördl. Nr .

Geben Sie die erforderlichen Daten ein.

Beachten Sie bei der Eingabe des Gültigkeitsraumes Folgendes:

Es muss gewährleistet sein, dass die Nummern, die von Behörden, Gesetzen und Vorschriften in einem bestimmten Gültigkeitsraum vorgeschrieben sind, auch auf den Entsorgungspapieren ausgegeben werden, die für diesen Gültigkeitsraum vorgeschrieben sind. Im Standard können Sie daher einem Entsorgungspapier der Entsorgungspapierart BGS (Begleitschein) und UNS (Übernahmeschein) nur die Geschäftspartner des Abfallmanagements zuordnen, die eine behördliche Nummer mit einem Gültigkeitsraum haben, der dem der Entsorgungspapierart entspricht. Letzteren geben Sie im Customizing des Abfallmanagements unter Arten der Entsorgungspapiere festlegen an.

Das System ermittelt anhand des Gültigkeitsraumes aus allen zugeordneten behördlichen Nummern automatisch die korrekte behördliche Nummer des Geschäftspartners des Abfallmanagements, wenn Sie diesen einem Entsorgungsnachweis oder Entsorgungspapier zuordnen. Der Gültigkeitsraum legt dabei u. a. fest, ob es sich bei der behördlichen Nummer um eine Nummer handelt, die eine regionale oder überregionale Behörde für den Geschäftspartner des Abfallmanagements vergeben hat oder deren Vergabe von den entsprechenden regionalen und überregionalen Behörden oder Gesetzen geregelt wird. Weitere Informationen zur Ermittlung dieser Nummern finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des Abfallmanagements unter Gültigkeitsräume festlegen .

Für einen Abfallerzeuger können Sie zu einer behördlichen Nummer mit Gültigkeitsraum außerdem die Rücklauffrist angeben, die eingehalten werden muss, wenn der Abfallerzeuger einem Entsorgungspapier zugeordnet wird. Diese Rücklauffrist wird automatisch in das Entsorgungspapier übernommen, wenn der Abfallerzeuger einem Entsorgungspapier zugeordnet wird und der Gültigkeitsraum der Rücklauffrist dem der Entsorgungspapierart entspricht. Weitere Informationen finden Sie in der Feldhilfe des Feldes Rücklauffrist .

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