EntsorgungsnachweisVom Gesetz vorgeschriebener oder betriebsintern festgelegter Nachweis über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Entsorgung bestimmter Abfälle.
Beispiel
In Deutschland schreibt die Nachweisverordnung (NachwV) die Entsorgungsnachweise für besonders überwachungsbedürftige Abfälle vor. Im Entsorgungsnachweis wir u.a. festgelegt, welche Menge von Abfällen, die einem bestimmten Abfallschlüssel angehören, in einem festgelegten Zeitraum maximal erzeugt und entsorgt werden darf.
Jeder Entsorgungsnachweis gehört einer Nachweisart an, die die Dateneingabe und weitere Verarbeitung der Daten des Entsorgungsnachweises steuert.
Zu einem Entsorgungsnachweis können Sie u.a. folgende Daten erfassen (siehe Entsorgungsnachweis bearbeiten ):
beteiligte Geschäftspartner des Abfallmanagements
Abfallschlüssel , für die der Entsorgungsnachweis gilt
genehmigte Abfallmenge
Bearbeitungsstatus des Entsorgungsnachweises
Durch Zuweisen des entsprechenden Bearbeitungsstatus können Sie einen Entsorgungsnachweis freigeben (siehe Entsorgungsnachweis freigeben ).
Die Daten von freigegebenen Entsorgungsnachweisen werden an einigen Stellen im
Abfallmanagement
automatisch übernommen und für Prüfungen genutzt (siehe Abschnitt
Ergebnis
unter
Entsorgungsnachweis freigeben
).