Behördliche Nummer Nummer, die eine Behörde vergeben hat oder deren Vergabe von Behörden oder Gesetzen geregelt wird.
Auf
Entsorgungsnachweisen
und
Entsorgungspapieren
müssen verschiedene behördliche Nummern ausgegeben werden. Im
Abfallmanagement
können Sie daher zu folgenden Objekten behördliche Nummern angeben:
Geschäftspartner des Abfallmanagements
Entsorgungsnachweise
Entsorgungspapiere
Bei den Nummern für Geschäftspartner des Abfallmanagements und für Entsorgungspapiere wird zwischen Nummern unterschieden, die regionale und überregionale Behörden vergeben haben oder deren Vergabe von den entsprechenden regionalen und überregionalen Behörden oder Gesetzen geregelt wird. Diese Nummern werden entsprechend als regionale bzw. überregionale behördliche Nummern bezeichnet. Die überregionale behördliche Nummer ist dabei in der Regel die Nummer, die von einer Bundesbehörde vergeben wird oder deren Vergabe von dieser Behörde oder einem Bundesgesetz geregelt wird.
Beispiel
In den USA vergeben Bundesbehörden und Behörden einzelner Bundesstaaten (z.B. Texas) behördliche Nummern. Im
Abfallmanagement
entspricht die von der Bundesbehörde vergebene Nummer der überregionalen behördlichen Nummer und die von der Behörde des Bundesstaates vergebene Nummer der regionalen behördlichen Nummer.
Zu jeder behördlichen Nummer eines Geschäftspartners des Abfallmanagements können Sie daher den Gültigkeitsraumangeben und dadurch festlegen, in welchem Gebiet die behördliche Nummer rechtliche Gültigkeit besitzt.
Aus allen behördlichen Nummern eines Geschäftspartners des Abfallmanagements werden anhand des Gültigkeitsraumes automatisch die regionalen und überregionalen behördlichen Nummern ermittelt, die auf Entsorgungsnachweisen und Entsorgungspapieren ausgegeben werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im Customizing des
Abfallmanagements
unter
Gültigkeitsräume festlegen
.