Hinweise zur Zuordnung von Kontrakten

In den Stammdaten können Sie einem Entsorgungsweg oder einem Abfallentsorger, der in einem Entsorgungsnachweis angegeben wurde, einen Einkaufsbeleg vom Typ K ( Kontrakt ) zuordnen. Dieser Kontrakt wird dann unter bestimmten Voraussetzungen automatisch verwendet, wenn Sie von der SAP-Komponente Entsorgungsabwicklung aus eine Bestellung anlegen (siehe Ermittlung eines gültigen Kontrakts aus den Stammdaten ). Die Bestellung wird dabei für die Entsorgung des Abfalls angelegt, der im Erfassungsbeleg angegeben wurde. D.h., dieser Abfall wird als Material in der Bestellung verwendet. Als Lieferantin der Bestellung wird der Abfallentsorger verwendet, der im Erfassungsbeleg angegeben wurde. D.h., es wird der Lieferant verwendet, der diesem Abfallentsorger in den Stammdaten zugeordnet wurde (siehe Integrationsobjekt zuordnen ).

Bei der Zuordnung eines Kontrakts zum Entsorgungsweg oder zum Abfallentsorger im Entsorgungsnachweis müssen Sie Folgendes beachten:

  • Der Lieferant im Kontrakt muss mit dem Lieferanten übereinstimmen, der dem Abfallentsorger in den Stammdaten zugeordnet wurde. Für einen Entsorgungsweg muss diese Bedingung für den Abfallentsorger erfüllt sein, der im Entsorgungsweg enthalten ist. D.h., Sie dürfen einem einem Entsorgungsweg nur einen Kontrakt zuordnen, der den Lieferanten enthält, der diesem Abfallentsorger in den Stammdaten zugeordnet wurde.

  • Bei der Zuordnung eines Kontrakts müssen Sie die Position im Kontrakt angeben. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass ein Kontrakt für die Bestellung der Entsorgung eines Abfalls nur dann verwendet werden kann, wenn die angegebene Position nicht zum Löschen vorgemerkt ist und wenn zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

    • Die Position im Kontrakt enthält den Abfall.

    • Die Position im Kontrakt enthält kein Material aber die Warengruppe, die im Materialstamm des Abfalls angegeben wurde.

      Dies bedeutet, dass Sie einem Entsorgungsweg nur einen Kontrakt zuordnen dürfen, der in der angegebenen Position den Abfall des Entsorgungswegs enthält oder der in der angegebenen Position die Warengruppe enthält, die im Materialstamm des Abfalls angegeben wurde. Für die Zuordnung eines Kontrakts zu einem Abfallentsorger im Entsorgungsnachweis bedeutet dies, dass diese Voraussetzung für die Abfälle aller Entsorgungswege erfüllt sein muss, die dem Entsorgungsnachweis zugeordnet wurden.