Automatische Partnerzuordnung Diese Funktion ordnet einem Entsorgungsnachweis automatisch die beteiligten Geschäftspartner des Abfallmanagements zu.
Generell wird ein Geschäftspartner des Abfallmanagements nur dann einem Entsorgungsnachweis automatisch zugeordnet, wenn er nicht schon zugeordnet ist.
Für die zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements wird folgendermaßen ihre Adresse ermittelt und angezeigt:
Wenn in den
Stammdaten
zum Geschäftspartner des Abfallmanagements eine Adresse erfasst wurde, wird diese verwendet und angezeigt.
Wenn in den
Stammdaten
zum Geschäftspartner des Abfallmanagements keine Adresse jedoch ein Integrationsobjekt erfasst wurde, wird die Adresse dieses Integrationsobjekts verwendet und angezeigt, sofern zum Integrationsobjekt eine Adresse erfasst wurde.
Achtung
Daten, die Sie an anderer Stelle zu einem Geschäftspartner des Abfallmanagements erfassen, nachdem dieser manuell oder automatisch einem Entsorgungsnachweis zugeordnet wurde, werden bei der Zuordnung nicht nachgelesen und damit nicht berücksichtigt. D.h., wenn Sie nachträglich zu einem Geschäftspartner des Abfallmanagements z.B. eine behördliche Nummer oder eine Adresse erfassen, wird diese bei der Partnerzuordnung nicht nachgelesen. Wenn Sie wollen, dass nachträglich erfasste Daten berücksichtigt werden, müssen Sie die bestehende Partnerzuordnung löschen und den Geschäftspartner des Abfallmanagements erneut dem Entsorgungsnachweis zuordnen, nachdem Sie die gewünschten Daten erfasst haben.
Wenn Sie einen Entsorgungsnachweis anlegen , ordnet das System Geschäftspartner des Abfallmanagements folgendermaßen automatisch zu:
Das System ordnet den Geschäftspartner des Abfallmanagements zu, über den Sie eingestiegen sind, d.h., der auf der ersten Registerkarte angegeben ist.
Wenn Sie einen Entsorgungsweg markiert haben bevor Sie die Registerkarte
Entsorgungsnachweis
gewählt haben, d.h., wenn Sie einen Entsorgungsnachweis für diesen Entsorgungsweg erfassen, wird zusätzlich der Geschäftspartner des Abfallmanagements (Abfallerzeuger oder Abfallentsorger) zugeordnet, der in diesem Weg angegeben ist.
Wenn das System für einen zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements keine überregionale behördliche Nummer ermitteln kann, versucht es, eine überregionale behördliche Nummer aus den Daten eines
übergeordneten Geschäftspartners des Abfallmanagements
zu ermitteln. Wenn das möglich ist, verwendet das System diese Nummer für den zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements und ordnet zusätzlich den übergeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements dem Entsorgungsnachweis automatisch zu. Weitere Informationen darüber, wie die überregionale behördliche Nummer ermittelt wird, finden Sie in der Dokumentation der IMG-Aktivität
Gültigkeitsräume festlegen
.
Wenn Sie einem bestehenden Entsorgungsnachweis einen Entsorgungsweg zuordnen, wird wie beschrieben der Geschäftspartner des Abfallmanagements (Abfallerzeuger oder Abfallentsorger) aus dem Entsorgungsweg automatisch zugeordnet.
Wenn das System dabei für den zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements keine überregionale behördliche Nummer ermitteln kann, versucht es, eine überregionale behördliche Nummer aus den Daten eines übergeordneten Geschäftspartners des Abfallmanagements zu ermitteln. Wenn das möglich ist, verwendet das System diese Nummer für den zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements und ordnet zusätzlich den übergeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements dem Entsorgungsnachweis automatisch zu.
Wenn Sie einem bestehenden Entsorgungsnachweis einen Geschäftspartner des Abfallmanagements manuell zuordnen und das System für diesen keine überregionale behördliche Nummer ermitteln kann, versucht es, eine überregionale behördliche Nummer aus den Daten eines übergeordneten Geschäftspartners des Abfallmanagements zu ermitteln. Wenn das möglich ist, verwendet das System diese Nummer für den zugeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements und ordnet zusätzlich den übergeordneten Geschäftspartner des Abfallmanagements dem Entsorgungsnachweis automatisch zu.