Anlegen des Infotyps SV-Zusatzversorgung (0079)

Verwendung

Nachdem Sie einen Satz des Infotyps Zusatzversorgung Deutschland (0126) angelegt haben, müssen Sie in der Regel den InfotypSV-Zusatzversorgung Deutschland (0079) pflegen. Dies gilt nicht für die BVV-Versorgung (Versicherungsart 7 ), bei der der Infotyp Altersvermögensgesetz D (0699) gepflegt werden muss.

Die Versicherungsart 2 für Rentenversicherung wird vom System automatisch vorgeschlagen.

Hinweis Hinweis

Falls Sie lediglich den Infotyp Zusatzversorgung Deutschland (0126) pflegen, nicht aber den Infotyp SV-Zusatzversorgung (0079), werden in der Abrechnung keine Beiträge errechnet. An den Versicherungsträger wird in diesem Fall eine Meldung mit EUR 0 Beitrag übermittelt.

Ende des Hinweises

Aktivitäten

Das System gibt Ihnen als Beginndatum das Tagesdatum, als Endedatum das Systemhöchstdatum vor. Überprüfen Sie, ob diese Vorschlagswerte für den Gültigkeitszeitraum mit Ihren Angaben im Infotyp Zusatzversorgung Deutschland (0126) übereinstimmen.

Erfassen Sie unter Zusatzversicherungen Angaben, die zur Ermittlung der Beiträge in der Abrechnung verwendet werden.

Die Angaben zu Beiträgen und Beitragsklassen werden bei den weiteren Zusatzversorgungen in Abhängigkeit der jeweiligen Sonderregel verwendet.

Zuschussfähiger Beitrag

Unter Zuschussfähiger Beitrag können Sie bestimmen, bis zu welcher Höhe ein Beitrag von Ihnen als Arbeitgeber bezuschusst wird.

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte des Gesamtbeitrages zur Zusatzversorgung.

    Gesamtbeitrag: EUR500

    AG-Anteil: EUR250

    AN-Anteil: EUR250

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte des Gesamtbeitrages. Aber: Der Zuschussfähige Beitrag ist auf EUR400 begrenzt. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber die Hälfte des zuschussfähigen Beitrages, der Arbeitnehmer den Rest des Gesamtbeitrages:

    Gesamtbeitrag: EUR500

    Zuschussfähiger Beitrag: EUR400

    AG-Anteil: EUR200

    AN-Anteil: EUR300

Sonderregel

Für die weiteren Zusatzversorgungen sind mehrere Sonderregeln eingerichtet, anhand derer in der Abrechnung die Beiträge zur Zusatzversorgung errechnet werden.

Siehe auch:

Beitrag in Höhe des gesetzlichen RV-Beitrags erfassen

Beitrag über Betragsangabe oder Beitragsklasse erfassen

Zusätzliche Beitragszahlung erfassen