Beitrag über Betragsangabe oder Beitragsklasse erfassen
Hinweis
Der Arbeitgeberzuschuss zur Zusatzversorgung ist nur in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags steuer- und SV-frei.
Falls Sie für Ihren Mitarbeiter einen höheren als den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag erfassen, wird der höhere Arbeitgeberanteil in der Abrechnung versteuert und verbeitragt.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Beitragszahlung über Angabe eines Betrages oder einer Beitragsklasse zu erfassen:
Geben Sie im Feld
Institut
den Namen des Versicherungsträgers ein.
Geben Sie entweder
– im Feld
Beitrag
die Höhe des Beitrags zur Zusatzversorgung an oder alternativ
– im Feld
Beitragsklasse
eine Beitragsklasse, anhand derer der Beitrag bestimmt wird.
Geben Sie im Feld
Zuschussfähiger Beitrag
gegebenenfalls einen Höchstbetrag an, bis zu dem der Versicherungsbeitrag bezuschusst werden soll.
Markieren Sie gegebenenfalls das Kennzeichen
Selbstzahler
. Dadurch bewirken Sie, dass der Beitrag nicht von Ihrem Unternehmen überwiesen wird. Stattdessen muss der Mitarbeiter den Beitrag selbst überweisen.
Falls eine Bestätigung zur Zusatzversorgung vorliegt, können Sie das durch Markieren des Kennzeichens
Bestätigung
vermerken.
Geben Sie im Feld
Aufteilung
an, wie der Beitrag aufgeteilt werden soll. Zulässige Eingaben zeigt die F4-Hilfe.
Geben Sie im Feld
Sonderregel
01
(ungekürzt) ein.
Sichern Sie.
Ergebnis:
Für Ihren Mitarbeiter wird in der Abrechnung ein Rentenversicherungsbeitrag in Höhe des hier angegebenen Betrages ermittelt.