Sonderregeln ZusatzversorgungSonderregel 00: RV-Beitrag
Für den Versicherten wird prozentual von der Summe seines SV-pflichtigen Entgelts ein Zusatzversicherungsbeitrag in Höhe des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags errechnet.
Im Infotyp
SV-Zusatzversorgung D
(0079) dürfen die Felder
Beitragsklasse
und
Beitrag
nicht gefüllt sein, da der Beitrag im Rahmen der Abrechnung in Abhängigkeit des SV-pflichtigen Entgelts ermittelt wird.
Sonderregel 01: Ungekürzt
Für den Versicherten wird der Zusatzversicherungsbeitrag nicht prozentual von der Summe des SV-pflichtigen Entgeltes errechnet, sondern im Infotyp
SV-Zusatzversorgung D
(0079) entweder im Feld
Beitrag
explizit oder indirekt über eine
Beitragsklasse
angegeben.
Der Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag ist in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils steuer- und SV-frei. Darüber hinaus gehende Beträge sind steuer- und SV-pflichtig.
Sonderregel 02: Zusätzliche Zahlung
Der zusätzliche Rentenversicherungsbeitrag wird im Infotyp
SV-Zusatzversorgung D
(0079) im Feld
Beitrag
explizit oder indirekt über eine
Beitragsklasse
angegeben.
Der Arbeitgeberanteil am zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag ist in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils steuer- und SV-frei. Darüber hinaus gehende Beträge sind steuer- und SV-pflichtig.
Im Beitragsnachweis wird der Betrag der zusätzlichen Zahlung als
Zusatzbeitrag
ausgewiesen.