Sonderregeln Zusatzversorgung

Sonderregel 00: RV-Beitrag

Für den Versicherten wird prozentual von der Summe seines SV-pflichtigen Entgelts ein Zusatzversicherungsbeitrag in Höhe des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags errechnet.

Im Infotyp SV-Zusatzversorgung D (0079) dürfen die Felder Beitragsklasse und Beitrag nicht gefüllt sein, da der Beitrag im Rahmen der Abrechnung in Abhängigkeit des SV-pflichtigen Entgelts ermittelt wird.

Sonderregel 01: Ungekürzt

Für den Versicherten wird der Zusatzversicherungsbeitrag nicht prozentual von der Summe des SV-pflichtigen Entgeltes errechnet, sondern im Infotyp SV-Zusatzversorgung D (0079) entweder im Feld Beitrag explizit oder indirekt über eine Beitragsklasse angegeben.

Der Arbeitgeberanteil am Rentenversicherungsbeitrag ist in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils steuer- und SV-frei. Darüber hinaus gehende Beträge sind steuer- und SV-pflichtig.

Sonderregel 02: Zusätzliche Zahlung

Der zusätzliche Rentenversicherungsbeitrag wird im Infotyp SV-Zusatzversorgung D (0079) im Feld Beitrag explizit oder indirekt über eine Beitragsklasse angegeben.

Der Arbeitgeberanteil am zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag ist in Höhe des gesetzlichen Arbeitgeberanteils steuer- und SV-frei. Darüber hinaus gehende Beträge sind steuer- und SV-pflichtig.

Im Beitragsnachweis wird der Betrag der zusätzlichen Zahlung als Zusatzbeitrag ausgewiesen.