Abbilden von Regressen (alte Funktion) Ein Versicherungsunternehmen kann sich in einem Schaden-/Leistungsfalleinen Anspruch auf Regress vorbehalten. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen Aktivitäten zur Rückvergütung von Entschädigungen einleiten kann, welche an einen Versicherten geleistet wurden, wenn der Schaden-/Leistungsfall durch eine dritte Partei verursacht wurde. Ggf. werden einbehaltene Selbstbehalte nach verschiedenen Regeln wieder an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet (proportional zur Rückvergütung abzüglich Regulierungskosten, vollständig, gar nicht).
Ein Regress ist im buchhalterischen Sinne eine Forderungsabtretung.
Sie benötigen einen Regress für Folgendes:
Dienstleistung für den Versicherten |
Das Versicherungsunternehmen zahlt zunächst dem Versicherten seinen Schaden und nimmt dann anschließend den Verursacher in Regress. |
Rückvergütung |
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Überbezahlte Schaden-/Leistungsfälle |
Möglichkeit zur Rückvergütung überbezahlter Schaden-/Leistungsfälle aufgrund ursprünglich falsch oder unvollständig erfasster Daten |
Erfassung eingehender Zahlungen |
Methode zur Erfassung eingehender Zahlungen im Schaden-/Leistungssystem
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Sie können nur einen Regress einleiten, wenn innerhalb der Bearbeitung des jeweiligen Schaden-/Leistungsfalls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sie haben Regresspotenzial für einen Teilfall identifiziert, d.h. auf dem Bild
Teilfallübersicht
ist im Feld
Regress
der Eintrag
Regresspotenzial identifiziert
für den jeweiligen Teilfall ausgewählt..
Sie haben einen Anspruchsteller als möglichen Regressschuldner erfasst sein und ihm eine Haftungsquote zugeordnet sein.
In den betroffenen Teilfällen müssen regressfähige Zahlungen vorhanden sein.
Siehe Ablauf eines Regresses
Bei einem Regress müssen Sie die folgenden Aktivitäten ausführen:
Teilfall mit „Regresspotential identifiziert" kennzeichnen
Anspruchsteller als möglichen Regressschuldner erfassen
Versicherungsdaten und Haftungsquote zu diesem Anspruchsteller erfassen
Ggf. manuelle Einleitung von Regressen
Ggf. manuelles Setzen der Reserve
Zuordnung zu einer spezialisierten Organisationseinheit
Versendung des Schreibens zur Geldanforderung aus Regress
Verhandlung der Haftungsquote und der einzelnen Regresspositionen
Abschreibung und manuelles Schließen des Regresses
Einplanen der Transaktion ICL_RECOVERY_FETCH als regelmäßigen Job
Ggf. manuelle Einleitung der Rückzahlung des Selbstbehaltes
Das System führt die folgenden Aktivitäten durch:
Automatische Regresseinleitung
Auswahl der regressfähigen Zahlungspositionen und Übernahme in den Regress
Berücksichtigung etablierter Haftungsquoten
Prüfen der Bedingungen bei Regresseinleitung
Berücksichtigung bereits durchgeführter Regresse
Buchung der Forderung ins Inkasso-/Exkassosystem
Auswahl des Dokumentvorschlags bei Versand der Geldanforderung
Kalkulationen bei Verhandlung der Haftungsquote
Ggf. Storno und Ausgleich im Inkasso-/Exkassosystem
Rückmeldung der Geldeingänge
Ggf. automatische Rückzahlung des Selbstbehaltes
Berechnung der Höhe des zurückzuzahlenden Selbstbehaltes
Ggf. Ereignisse auslösen
KFZ-Versicherung :
Eine dritte Partei verursacht (teilweise) den Schaden. Es liegt eine Kasko- oder Teilkasko-Deckung vor (USA:
Collision
oder
comprehensive
).
Das Versicherungsunternehmen zahlt dem Versicherungsnehmer zunächst den ihm entstandenen gedeckten Schaden ohne Berücksichtigung der Schuldfrage. Anschließend schickt sie dem Verursacher oder seiner Versicherung eine Mitteilung über die Geldanforderung und nimmt so den Verursacher in Regress.
Es können verschiedene Strategien beim Inkasso verfolgt werden:
Der Verursacher ist versichert: Man wendet sich an das fremde Versicherungsunternehmen.
Der Verursacher ist nicht oder nur unzureichend versichert. Die Forderung kann dann z.B. an eine Inkassoagentur abgetreten (verkauft) werden.