Abbilden von Regressen (alte Funktion)

Verwendung

Ein Versicherungsunternehmen kann sich in einem Schaden-/Leistungsfalleinen Anspruch auf Regress vorbehalten. Das bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen Aktivitäten zur Rückvergütung von Entschädigungen einleiten kann, welche an einen Versicherten geleistet wurden, wenn der Schaden-/Leistungsfall durch eine dritte Partei verursacht wurde. Ggf. werden einbehaltene Selbstbehalte nach verschiedenen Regeln wieder an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet (proportional zur Rückvergütung abzüglich Regulierungskosten, vollständig, gar nicht).

Ein Regress ist im buchhalterischen Sinne eine Forderungsabtretung.

Sie benötigen einen Regress für Folgendes:

Dienstleistung für den Versicherten

Das Versicherungsunternehmen zahlt zunächst dem Versicherten seinen Schaden und nimmt dann anschließend den Verursacher in Regress.

Rückvergütung

  • Standardisierter und optimierter Prozess zur Rückvergütung von dritten Parteien (Schadenverursachern) oder dem Versicherten

  • Ggf. Unterstützung von Verhandlungen

Überbezahlte Schaden-/Leistungsfälle

Möglichkeit zur Rückvergütung überbezahlter Schaden-/Leistungsfälle aufgrund ursprünglich falsch oder unvollständig erfasster Daten

Erfassung eingehender Zahlungen

Methode zur Erfassung eingehender Zahlungen im Schaden-/Leistungssystem

  • Berichts- und Meldewesen

  • Controlling

  • Bilanz

  • Gewinn- und Verlustrechnung

Voraussetzungen

Sie können nur einen Regress einleiten, wenn innerhalb der Bearbeitung des jeweiligen Schaden-/Leistungsfalls folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben Regresspotenzial für einen Teilfall identifiziert, d.h. auf dem Bild Teilfallübersicht ist im Feld Regress der Eintrag Regresspotenzial identifiziert für den jeweiligen Teilfall ausgewählt..

  • Sie haben einen Anspruchsteller als möglichen Regressschuldner erfasst sein und ihm eine Haftungsquote zugeordnet sein.

  • In den betroffenen Teilfällen müssen regressfähige Zahlungen vorhanden sein.

Funktionsumfang

Siehe Ablauf eines Regresses

Aktivitäten

Bei einem Regress müssen Sie die folgenden Aktivitäten ausführen:

  • Teilfall mit „Regresspotential identifiziert" kennzeichnen

  • Anspruchsteller als möglichen Regressschuldner erfassen

  • Versicherungsdaten und Haftungsquote zu diesem Anspruchsteller erfassen

  • Ggf. manuelle Einleitung von Regressen

  • Ggf. manuelles Setzen der Reserve

  • Zuordnung zu einer spezialisierten Organisationseinheit

  • Versendung des Schreibens zur Geldanforderung aus Regress

  • Verhandlung der Haftungsquote und der einzelnen Regresspositionen

  • Abschreibung und manuelles Schließen des Regresses

  • Einplanen der Transaktion ICL_RECOVERY_FETCH als regelmäßigen Job

  • Ggf. manuelle Einleitung der Rückzahlung des Selbstbehaltes

Das System führt die folgenden Aktivitäten durch:

  • Automatische Regresseinleitung

  • Auswahl der regressfähigen Zahlungspositionen und Übernahme in den Regress

  • Berücksichtigung etablierter Haftungsquoten

  • Prüfen der Bedingungen bei Regresseinleitung

  • Berücksichtigung bereits durchgeführter Regresse

  • Buchung der Forderung ins Inkasso-/Exkassosystem

  • Auswahl des Dokumentvorschlags bei Versand der Geldanforderung

  • Kalkulationen bei Verhandlung der Haftungsquote

  • Ggf. Storno und Ausgleich im Inkasso-/Exkassosystem

  • Rückmeldung der Geldeingänge

  • Ggf. automatische Rückzahlung des Selbstbehaltes

  • Berechnung der Höhe des zurückzuzahlenden Selbstbehaltes

  • Ggf. Ereignisse auslösen

Beispiel

KFZ-Versicherung :

Eine dritte Partei verursacht (teilweise) den Schaden. Es liegt eine Kasko- oder Teilkasko-Deckung vor (USA: Collision oder comprehensive ).

Das Versicherungsunternehmen zahlt dem Versicherungsnehmer zunächst den ihm entstandenen gedeckten Schaden ohne Berücksichtigung der Schuldfrage. Anschließend schickt sie dem Verursacher oder seiner Versicherung eine Mitteilung über die Geldanforderung und nimmt so den Verursacher in Regress.

Es können verschiedene Strategien beim Inkasso verfolgt werden:

  • Der Verursacher ist versichert: Man wendet sich an das fremde Versicherungsunternehmen.

  • Der Verursacher ist nicht oder nur unzureichend versichert. Die Forderung kann dann z.B. an eine Inkassoagentur abgetreten (verkauft) werden.