Sonderrecht im Fall

Definition

Sonderrecht, das sich erst während der Fallbearbeitung ergibt.

Verwendung

Ein Sonderrecht im Fall kann nur ein Drittrecht sein, Inhaber der Sonderrechte im Fall können also nur Drittrechtsgläubigersein. Beispielsweise kann ein Anspruchsteller seine Ansprüche in Form einer Abtretungserklärung an eine Autowerkstatt abtreten. Zahlungsempfänger ist dann die Autowerkstatt.

Sie können Sonderrechte im Fall sowohl auf Fallkopf- als auch auf Teilfallebene anlegen. Dafür steht Ihnen auf Fallkopf- und auf Teilfallebene die Registerkarte Sonderrechte im Fall zur Verfügung. Hier finden Sie auch eine Übersicht über bereits vorhandene Sonderrechte im Fall. Zudem können Sie die Sonderrechte im Fall hier bearbeiten (siehe Sonderrechte bearbeiten ).

Struktur

Die Attribute eines Sonderrechts im Fall entsprechen im wesentlichen den Attributen eines Sonderrechts im Vertrag .

Bei einem Sonderrecht im Fall gibt es zusätzlich noch folgende Attribute:

  • Angabe, ob das Sonderrecht zum Fallkopf oder zu einem Teilfall gehört. Wenn das Sonderrecht zu einem Teilfall gehört, zeigt das System die Teilfallnummer an.

  • Deckung

    Sie können pro Sonderrecht im Fall eine Deckung angeben. Dann beschränkt sich dieses Sonderrecht auf diese Deckung. Wenn Sie keine Deckung angeben, gilt das Sonderrecht für alle Leistungen gemäß der Ebene (Fallkopf- oder Teilfallebene), auf der das Sonderrecht im Fall angelegt ist.

  • Kennzeichen Erledigt

    Dieses Kennzeichen bezieht sich auf die Berücksichtigung des Sonderrechts bei einer Zahlung. Sobald Sie das Sonderrecht bei einer Zahlung berücksichtigt haben, setzen Sie dieses Kennzeichen manuell auf erledigt.

Integration

Wenn in einem Schaden-/Leistungsfall ein Sonderrecht im Fall vorhanden ist und Sie eine Zahlung anlegen möchten, wird dies im Systemverhalten berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter Zahlungsanlage: Berücksichtigung eines Sonderrechts im Fall .