FunktionsdokumentationZahlungsanlage: Berücksichtigung eines Sonderrechts im Fall

 

Wenn in einem Schaden-/Leistungsfall ein Sonderrecht im Fall vorhanden ist und Sie eine Zahlung anlegen möchten, zeigt das System ein Dialogfenster mit einer entsprechenden Hinweismeldung an. Somit soll verhindert werden, dass die Zahlung an einen unberechtigten Zahlungsempfänger erfolgt.

Integration

Diese Funktion ist über BRFplus realisiert.

SAP liefert im Auslieferungscustomizing im Mandant 000 BRFplus-Regeln aus. Sie können die ausgelieferten Regeln auch als Muster für eigene Regeln im kundeneigenen Namensraum verwenden.

Funktionsumfang

Wenn Sie in der Fallbearbeitung eine Zahlung anlegen, wird die BRFplus-Funktion ICL_F0022_FV (Prüfungen bei Zahlungsanlage zum Zeitpunkt FCODE) ausgelöst. Sie können über einen BRFplus-Ausdruck prüfen, ob mindestens ein Sonderrecht im Fall vorhanden ist, das nicht als erledigt gekennzeichnet ist (siehe unten 'Aktivitäten', Schritte 3 und 4).

Wenn der Ausdruck den Wert TRUE zurückliefert (d. h. die Bedingung ist erfüllt), wird eine Aktion ausgeführt. Das System zeigt dann ein Dialogfenster mit einer Hinweismeldung an. In dieser Meldung wird darauf hingewiesen, dass ein Sonderrecht vorhanden ist und dass Sie einen Zahlungsempfänger auswählen sollen, der gemäß dem Sonderrecht empfangsberechtigt ist.

Der Hinweis soll verhindern, dass Sie eine Zahlung statt an den Sonderrechtsinhaber an einen unberechtigten Zahlungsempfänger (z. B. den Versicherungsnehmer) leisten. Es ist Ihnen nun frei gestellt, ob Sie die Zahlung tatsächlich an den Sonderrechtsinhaber auszahlen.

Ebenen des Sonderrechts

Da Sie ein Sonderrecht im Fall sowohl auf Fallkopf- als auch auf Teilfallebene anlegen können, muss das System dies berücksichtigen. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wann das System die Hinweismeldung auf Fallkopf- und auf Teilfallebene anzeigt:

Ebene des Sonderrechts im Fall

Kennzeichen Erledigt ist gesetzt

Anzeige der Hinweismeldung, wenn Sie auf Fallkopfebene eine Zahlung anlegen

Anzeige der Hinweismeldung, wenn Sie auf Teilfallebene eine Zahlung anlegen

Fallkopfebene

Nein

Ja

Ja

Fallkopfebene

Ja

Nein

Nein

Teilfallebene

Nein

Ja

Ja

Teilfallebene

Ja

Nein

Nein

Fallkopf- und Teilfallebene

Fallkopf: Nein

Teilfall: Ja

Ja

Ja

Fallkopf- und Teilfallebene

Fallkopf: Ja

Teilfall: Nein

Ja

Ja

Aktivitäten

Um die Zahlung an den Sonderrechtsinhaber auszuzahlen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wählen Sie in der Zahlung über die Eingabehilfe des Zahlungsempfängers den Sonderrechtsinhaber aus.

  2. Geben Sie die weiteren Daten zur Zahlung ein.

  3. Sichern Sie die Daten.

  4. Wählen Sie auf Fallkopf- oder auf Teilfallebene (abhängig davon, ob das Sonderrecht zum Fallkopf oder zu einem Teilfall gehört) die Registerkarte Sonderrecht im Fall.

  5. Setzen Sie das Kennzeichen Erledigt.

  6. Sichern Sie die Daten.

    Das System betrachtet bei künftigen Zahlungen das Sonderrecht im Fall als bereits berücksichtigt.

    Wenn Sie also wieder eine Zahlung auf der entsprechenden Ebene (Fallkopf- bzw. Teilfallebene) anlegen, zeigt das System keine Hinweismeldung mehr an, sofern nicht ein neues Sonderrecht im Fall angelegt wurde.