Sonderrecht im Vertrag

Definition

Sonderrecht, das im Vertrag hinterlegt ist.

Verwendung

Sonderrechte im Vertrag können sowohl Bezugsrechteals auch Drittrechtesein.

Ein Sonderrecht im Vertrag gilt pro Vertrag oder pro Deckung.

Das System zeigt die Sonderrechte im Vertrag im Vertragsspiegel auf einer eigenen Registerkarte an. Dort können Sie ein Sonderrecht im Vertrag u. a. auch manuell anlegen (siehe Sonderrecht bearbeiten ).

Struktur

Ein Sonderrecht besteht aus folgenden Attributen:

  • Berechtigter

  • Nummer des Sonderrechts

  • Rang

  • Anteil (absolut)

  • Anteil (in Prozent)

  • Sonderrechtsart

  • Deckung

    Sie können pro Sonderrecht eine Deckung angeben. Dann beschränkt sich dieses Sonderrecht auf diese Deckung. Wenn Sie keine Deckung angeben, gilt das Sonderrecht für den gesamten Vertrag.

  • Festlegungsdatum

  • Befristungsdatum

  • Kreditnummer (nur relevant für Drittrechte)

  • Widerruflichkeit (nur relevant für Bezugsrechte)

  • Kommentar

Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation der einzelnen Datenelemente.

Integration

  • Wenn Sie einen Schaden-/Leistungsfall anlegen oder ändern, lädt das System die Sonderrechte zusammen mit dem Vertrag in SAP Claims Management (siehe auch Schnittstelle zum Bestandssystem ).

    Hinweis Hinweis

    Sonderrechte sind genau einer Vertragsversion zugeordnet.

    Ende des Hinweises
  • Wenn in einem Schaden-/Leistungsfall ein Sonderrecht im Vertrag vorhanden ist und Sie eine Zahlung anlegen möchten, wird dies im Systemverhalten berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter Zahlungsanlage: Berücksichtigung eines Sonderrechts im Vertrag .

Beispiel

Bei einem Sonderrecht im Vertrag kann es z. B. folgende Attribute geben:

Berechtigter

Sonderrechtsart

Rang

Anteil

Bank

Sicherungsschein

1

70 %

Erbe X

Vater

2

30 %