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 Reorganisation von Produktionsaufträgen

Einsatzmöglichkeiten

Produktionsaufträge, die Sie nicht mehr benötigen, können Sie in einem Reorganisationslauf löschen oder archivieren. Für Produktionsaufträge, die bei einem Reorganisationslauf berücksichtigt werden sollen, muß ein Löschkennzeichen gesetzt sein.

Beispiel Beispiel

Sind die Produktionsaufträge einem Produktkostensammler zugeordnet, so können Sie diesen Produktkostensammler nur dann zum Löschen vormerken, wenn für die zugeordneten Produktionsaufträge das Löschkennzeichen gesetzt ist.

Ist ein Produktionsauftrag mit einem Produktkostensammler verknüpft, so kann er nur dann zur Löschung vorgemerkt werden, wenn seine Archivierung keinen Einfluß auf die Periodenabschlußdaten des Produktkostensammler haben kann, mit dem er verknüpft ist. Dies ist durch die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sichergestellt (siehe auch: Reorganisation von Produktkostensammlern ).

Ende des Beispiels.

Durch das Setzen der Löschvormerkung (Status LÖVM) können Sie die Performance im Periodenabschluß der Kostenträgerrechnung verbessern, da Produktionsaufträge mit Status LÖVM im Periodenabschluß nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Ein Produktionsauftrag darf nur dann zum Löschen vorgemerkt werden, wenn

  • Sie die letzte Periode, in der eine Rückmeldung beziehungsweise eine Warenbewegung auf dem Produktionsauftrag stattgefunden hat, sowie alle davorliegenden Perioden, für die WIP-Ermittlung und die Abweichungsermittlung gesperrt haben. Dies bedeutet, daß

  • für die WIP-Ermittlung für die relevanten Perioden die Sperrperiode gesetzt sein muß

  • für die Abweichungsermittlung für die relevanten Perioden die Periodensperre gesetzt sein muß (Vorgang KVAR)

Hinweis Hinweis

Die Abweichungsermittlung kann weder im Testlauf noch im Echtlauf für Perioden ausgeführt werden, für die die Periodensperre gesetzt ist.

Ende des Hinweises
  • die Ware in Arbeit des Produktionsauftrages aufgelöst ist

Ist für den Produktionsauftrag die Abrechnungsart GES (Gesamtabrechnung) hinterlegt, so muß der Status GLFT (endgeliefert) oder TABG (technisch abgeschlossen) gesetzt sein, damit die Ware in Arbeit aufgelöst werden kann.

  • der Saldo auf dem Produktionsauftrag inklusive der Ausschußabweichungen gleich Null ist

Dies bedeutet, daß der Produktionsauftrag komplett abgerechnet sein muß.

Um sicherzustellen, daß der Produktionsauftrag komplett abgerechnet wird, hinterlegen Sie im Customizing des Auftragsbezogenen Produkt-Controlling unter Anfang des Navigationspfads Produktionsaufträge Navigationsschritt Auftragsarten für Produktionsaufträge (PP und CO) überprüfen Ende des Navigationspfads ein Abrechnungsprofil, in dem Sie definiert haben, daß der Produktionsauftrag abgerechnet werden muß.

Das Abrechnungsprofil können Sie im Customizing des Auftragsbezogenen Produkt-Controlling unter Anfang des Navigationspfads Periodenabschluß Navigationsschritt Abrechnung Navigationsschritt Abrechnungsprofil anlegen Ende des Navigationspfads definieren.

Das Löschkennzeichen kann nur gesetzt werden, wenn vorher die Löschvormerkung gesetzt wurde und die notwendige Residenzzeit eingehalten wurde. Die Residenzzeit wird in der Auftragsart festgelegt. Verzweigen Sie zum Festlegen der Residenzzeit von Produktkostensammlern ins Customizing des Periodischen Produkt-Controlling unter Anfang des Navigationspfads Produktionsaufträge Navigationsschritt Auftragsarten für Produktionsaufträge (PP und CO) überprüfen Ende des Navigationspfads . Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen der Löschvormerkung und dem Setzen des Löschkennzeichens zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld Residenzzeit 1 vor.

Der Reorganisationslauf kann nur durchgeführt werden, wenn die notwendige Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf eingehalten wurde. Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld Residenzzeit 2 vor.

Ablauf

Nachfolgend ist der Ablauf der Reorganisation beschrieben:

  1. Sie setzen eine Löschvormerkung zum Produktionsauftrag (Status LÖVM).

Die Löschvormerkung zum Produktionsauftrag kann nur gesetzt werden, wenn

  • die Ware in Arbeit des Produktkostensammlers aufgelöst ist

  • der Saldo auf dem Produktkostensammler Null ist

  1. Sie setzen das Löschkennzeichen zum Produktionsauftrag (Status LÖKZ).

Ergebnis

Durch die Vormerkung des Produktionsauftrages zum Löschen erhält der Produktionsauftrag den Status LÖVM (Löschvormerkung).

Durch das Setzen des Löschkennzeichens erhält der Produktionsauftrag den Status LÖKZ (Löschkennzeichen gesetzt).

Sie können die Löschvormerkung (LÖVM) wieder zurücknehmen, beispielsweise wenn Nachlaufkosten auf das Objekt gebucht werden müssen.

Das Löschkennzeichen (LÖKZ) kann nicht wieder zurückgenommen werden. Setzen Sie deshalb das Löschkennzeichen

  • nur für Produktionsaufträge, für die keine Nachlaufkosten mehr erwartet werden

  • nur für Produktionsaufträge, für die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind

  • nur dann, wenn die FI-Periode bereits geschlossen ist, da nach dem Schließen der FI-Periode keine Kosten mehr an das FI mehr abgerechnet werden können

Beispiel Beispiel

Solange die FI-Periode noch nicht geschlossen ist, können beispielsweise noch Abgrenzungsdaten an die Finanzbuchhaltung (FI) weitergeleitet werden. Abgrenzungsdaten können für eine Periode ermittelt werden, wenn die Sperrperiode für diese Periode noch nicht gesetzt ist.

Produktkostensammler mit Löschvormerkung werden im Periodenabschluß nicht mehr berücksichtigt. Dadurch Verbessern Sie die Performance der Periodenabschlußaktivitäten.

Im Informationssystem des Produktkosten-Controlling werden die Daten von Produktkostensammlern mit Löschvormerkung und mit Löschkennzeichen ausgewiesen.

Ende des Beispiels.

Beim Löschen der Produktionsaufträge werden auch die Mengeninformationen zu den Arbeitsplanvorgängen gelöscht.

Nachlaufkosten

Möchten Sie Nachlaufkosten auf einen Produktionsauftrag buchen, für den beispielsweise

  • bereits die Löschvormerkung gesetzt ist

  • die Sperrperiode für die relevante Periode bereits gesetzt ist

  • die Periodensperre für die relevante Periode bereits gesetzt ist

so stellen Sie zunächst sicher, daß die FI-Periode für die relevante Periode noch nicht geschlossen ist.

Nehmen Sie dann

  • die Sperrperiode für die WIP-Ermittlung zurück

  • die Periodensperre für die Istkosten und für die Abweichungsermittlung zurück

Nehmen Sie anschließend die Löschvormerkung zurück.

Siehe auch:

Sperrperiode bearbeiten