Reorganisation von ProduktionsaufträgenProduktionsaufträge, die Sie nicht mehr benötigen, können Sie in einem Reorganisationslauf löschen oder archivieren. Für Produktionsaufträge, die bei einem Reorganisationslauf berücksichtigt werden sollen, muß ein Löschkennzeichen gesetzt sein.
Beispiel
Sind die Produktionsaufträge einem Produktkostensammler zugeordnet, so können Sie diesen Produktkostensammler nur dann zum Löschen vormerken, wenn für die zugeordneten Produktionsaufträge das Löschkennzeichen gesetzt ist.
Ist ein Produktionsauftrag mit einem Produktkostensammler verknüpft, so kann er nur dann zur Löschung vorgemerkt werden, wenn seine Archivierung keinen Einfluß auf die Periodenabschlußdaten des Produktkostensammler haben kann, mit dem er verknüpft ist. Dies ist durch die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sichergestellt (siehe auch: Reorganisation von Produktkostensammlern ).
Durch das Setzen der Löschvormerkung (Status LÖVM) können Sie die Performance im Periodenabschluß der
Kostenträgerrechnung
verbessern, da Produktionsaufträge mit Status LÖVM im Periodenabschluß nicht berücksichtigt werden.
Ein Produktionsauftrag darf nur dann zum Löschen vorgemerkt werden, wenn
Sie die letzte Periode, in der eine Rückmeldung beziehungsweise eine Warenbewegung auf dem Produktionsauftrag stattgefunden hat, sowie alle davorliegenden Perioden, für die WIP-Ermittlung und die Abweichungsermittlung gesperrt haben. Dies bedeutet, daß
für die WIP-Ermittlung für die relevanten Perioden die Sperrperiode gesetzt sein muß
für die Abweichungsermittlung für die relevanten Perioden die Periodensperre gesetzt sein muß (Vorgang KVAR)
Hinweis
Die Abweichungsermittlung kann weder im Testlauf noch im Echtlauf für Perioden ausgeführt werden, für die die Periodensperre gesetzt ist.
die Ware in Arbeit des Produktionsauftrages aufgelöst ist
Ist für den Produktionsauftrag die Abrechnungsart GES (Gesamtabrechnung) hinterlegt, so muß der Status GLFT (endgeliefert) oder TABG (technisch abgeschlossen) gesetzt sein, damit die Ware in Arbeit aufgelöst werden kann.
der Saldo auf dem Produktionsauftrag inklusive der Ausschußabweichungen gleich Null ist
Dies bedeutet, daß der Produktionsauftrag komplett abgerechnet sein muß.
Um sicherzustellen, daß der Produktionsauftrag komplett abgerechnet wird, hinterlegen Sie im Customizing des
Auftragsbezogenen Produkt-Controlling
unter
ein Abrechnungsprofil, in dem Sie definiert haben, daß der Produktionsauftrag abgerechnet werden muß.
Das Abrechnungsprofil können Sie im Customizing des
Auftragsbezogenen Produkt-Controlling
unter
definieren.
Das Löschkennzeichen kann nur gesetzt werden, wenn vorher die Löschvormerkung gesetzt wurde und die notwendige Residenzzeit eingehalten wurde. Die Residenzzeit wird in der Auftragsart festgelegt. Verzweigen Sie zum Festlegen der Residenzzeit von Produktkostensammlern ins Customizing des
Periodischen Produkt-Controlling
unter
. Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen der Löschvormerkung und dem Setzen des Löschkennzeichens zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld
Residenzzeit 1
vor.
Der Reorganisationslauf kann nur durchgeführt werden, wenn die notwendige Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf eingehalten wurde. Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld
Residenzzeit 2
vor.
Nachfolgend ist der Ablauf der Reorganisation beschrieben:
Sie setzen eine Löschvormerkung zum Produktionsauftrag (Status LÖVM).
Die Löschvormerkung zum Produktionsauftrag kann nur gesetzt werden, wenn
die Ware in Arbeit des Produktkostensammlers aufgelöst ist
der Saldo auf dem Produktkostensammler Null ist
Sie setzen das Löschkennzeichen zum Produktionsauftrag (Status LÖKZ).
Durch die Vormerkung des Produktionsauftrages zum Löschen erhält der Produktionsauftrag den Status LÖVM (Löschvormerkung).
Durch das Setzen des Löschkennzeichens erhält der Produktionsauftrag den Status LÖKZ (Löschkennzeichen gesetzt).
Sie können die Löschvormerkung (LÖVM) wieder zurücknehmen, beispielsweise wenn Nachlaufkosten auf das Objekt gebucht werden müssen.
Das Löschkennzeichen (LÖKZ) kann nicht wieder zurückgenommen werden. Setzen Sie deshalb das Löschkennzeichen
nur für Produktionsaufträge, für die keine Nachlaufkosten mehr erwartet werden
nur für Produktionsaufträge, für die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind
nur dann, wenn die FI-Periode bereits geschlossen ist, da nach dem Schließen der FI-Periode keine Kosten mehr an das FI mehr abgerechnet werden können
Beispiel
Solange die FI-Periode noch nicht geschlossen ist, können beispielsweise noch Abgrenzungsdaten an die
Finanzbuchhaltung
(FI) weitergeleitet werden. Abgrenzungsdaten können für eine Periode ermittelt werden, wenn die Sperrperiode für diese Periode noch nicht gesetzt ist.
Produktkostensammler mit Löschvormerkung werden im Periodenabschluß nicht mehr berücksichtigt. Dadurch Verbessern Sie die
Performance
der Periodenabschlußaktivitäten.
Im
Informationssystem des Produktkosten-Controlling
werden die Daten von Produktkostensammlern mit Löschvormerkung und mit Löschkennzeichen ausgewiesen.
Beim Löschen der Produktionsaufträge werden auch die Mengeninformationen zu den Arbeitsplanvorgängen gelöscht.
Nachlaufkosten
Möchten Sie Nachlaufkosten auf einen Produktionsauftrag buchen, für den beispielsweise
bereits die Löschvormerkung gesetzt ist
die Sperrperiode für die relevante Periode bereits gesetzt ist
die Periodensperre für die relevante Periode bereits gesetzt ist
so stellen Sie zunächst sicher, daß die FI-Periode für die relevante Periode noch nicht geschlossen ist.
Nehmen Sie dann
die Sperrperiode für die WIP-Ermittlung zurück
die Periodensperre für die Istkosten und für die Abweichungsermittlung zurück
Nehmen Sie anschließend die Löschvormerkung zurück.
Siehe auch: