Reorganisation von ProduktkostensammlernProduktkostensammler, die Sie nicht mehr benötigen, können Sie in einem Reorganisationslauf löschen oder archivieren. Für Produktkostensammler, die bei einem Reorganisationslauf berücksichtigt werden sollen, muß ein Löschkennzeichen gesetzt sein.
Produktkostensammler sind mit Produktionsaufträgen, Fertigungsversionen oder Serienaufträgen verknüpft. Zur Reorganisation der Produktkostensammler müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die sowohl die Produktkostensammler selbst als auch die zugeordneten Aufträge beziehungsweise Fertigungsversionen betreffen.
Hinweis
In Releases <4.6A wird in der Serienfertigung auf Basis von Serienaufträgen produziert. Ab Release 4.6A wird in der Serienfertigung auf Basis der Fertigungsversion produziert.
Der Einfachheit halber werden in diesem Abschnitt Produktionsaufträge, Serienaufträge und Fertigungsversionen zusammenfassend als "logistische Objekte" bezeichnet.
Durch das Setzen der Löschvormerkung (Status LÖVM) können Sie die Performance im Periodenabschluß der
Kostenträgerrechnung
verbessern, da Produktkostensammler mit Status LÖVM im Periodenabschluß nicht berücksichtigt werden.
Ein Produktkostensammler darf nur dann zum Löschen vorgemerkt werden, wenn
alle Aktivitäten des Periodenabschlusses (z.B. die WIP-Ermittlung oder die Abweichungsermittlung), die sich auf Mengeninformationen von logistischen Objekten beziehen
abgeschlossen sind
nicht wiederholbar sind
Sie stellen dies sicher, indem Sie die letzte Periode, in der eine Rückmeldung beziehungsweise eine Warenbewegung auf dem logistischen Objekt stattgefunden hat, sowie alle davor liegenden Perioden, für die WIP-Ermittlung und die Abweichungsermittlung sperren. Dies bedeutet, daß
für die WIP-Ermittlung für die relevanten Perioden die Sperrperiode gesetzt sein muß
für die Abweichungsermittlung für die relevanten Perioden die Periodensperre gesetzt sein muß (Vorgang KVAR) (siehe auch: Periodensperre ).
Hinweis
Die Abweichungsermittlung kann weder im Testlauf noch im Echtlauf für Perioden ausgeführt werden, für die die Periodensperre gesetzt ist.
für alle mit ihm verknüpften Produktionsaufträge das Löschkennzeichen (Status LÖKZ) gesetzt ist (Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt: Reorganisation von Produktionsaufträgen )
Dies ist von Bedeutung, weil die Informationen über die in der Periode rückgemeldeten Arbeitsvorangsmengen und Ausschußmengen in Dateien gespeichert sind, die zu den logistischen Objekten gehören. Mit dem Löschen der logistischen Objekte würden auch diese Mengeninformationen gelöscht. Diese Mengeninformationen werden jedoch im Periodenabschluß des
Periodischen Produkt-Controlling
zur Berechnung von Werten, beispielsweise zur Berechnung der Ware in Arbeit oder der Ausschußabweichung, herangezogen. Wären die Mengeninformationen nicht mehr vorhanden, so würde dies zu inkonsistenten Daten führen. Des weiteren darf für Produktionsaufträge, für die der Status LÖVM gesetzt ist, noch Ausschuß gebucht werden.
die Ware in Arbeit auf dem Produktkostensammler aufgelöst ist
der Saldo des Produktkostensammlers Null ist
Dies bedeutet, daß der Produktkostensammler komplett abgerechnet sein muß.
Um sicherzustellen, daß der Produktkostensammler komplett abgerechnet wird, hinterlegen Sie im Customizing des
Periodischen Produkt-Controlling
unter
ein Abrechnungsprofil, in dem Sie definiert haben, daß der Produktkostensammler abgerechnet werden
muß
.
Das Abrechnungsprofil können Sie im Customizing des
Periodischen Produkt-Controlling
unter
definieren.
die dem Produktkostensammler zugeordneten Serienaufträge beziehungsweise Fertigungsversionen bereits gelöscht wurden (Ausführliche Informationen hierzu finden im Abschnitt: Fertigungsversion löschen ).
Das Löschkennzeichen kann nur gesetzt werden, wenn vorher die Löschvormerkung gesetzt wurde und die notwendige Residenzzeit eingehalten wurde. Die Residenzzeit wird in der Auftragsart festgelegt. Verzweigen Sie zum Festlegen der Residenzzeit von Produktkostensammlern ins Customizing des
Periodischen Produkt-Controlling
unter
. Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen der Löschvormerkung und dem Setzen des Löschkennzeichens zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld
Residenzzeit 1
vor.
Der Reorganisationslauf kann nur durchgeführt werden, wenn die notwendige Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf eingehalten wurde. Um die Residenzzeit zwischen dem Setzen des Löschkennzeichens und dem Reorganisationslauf zu bestimmen, nehmen Sie einen Eintrag im Feld
Residenzzeit 2
vor.
Nachfolgend ist der Ablauf der Reorganisation beschrieben:
Sie setzen eine Löschvormerkung zum Produktkostensammler (Status LÖVM).
Die Löschvormerkung zum Produktkostensammler kann nur gesetzt werden, wenn
alle abhängigen Produktionsaufträge (Fertigungsauftrag und Prozeßauftrag) und Serienaufträge bereits Löschkennzeichen haben
die Ware in Arbeit des Produktkostensammlers aufgelöst ist
der Saldo auf dem Produktkostensammler Null ist
Wenn zu einem Produktkostensammler die Löschvormerkung gesetzt wird, dann setzt das System automatisch systemintern ein Löschkennzeichen für die Verknüpfung des Produktkostensammlers zum Fertigungsprozeß . Dadurch ist sichergestellt, daß zum selben Fertigungsprozeß ein neuer Produktkostensammler angelegt werden kann.
Sie setzen das Löschkennzeichen zum Produktkostensammler (Status LÖKZ).
Durch die Vormerkung des Produktkostensammlers zum Löschen erhält der Produktkostensammler den Status LÖVM (Löschvormerkung).
Durch das Setzen des Löschkennzeichens erhält der Produktkostensammler den Status LÖKZ (Löschkennzeichen gesetzt).
Sie können die Löschvormerkung wieder zurücknehmen, beispielsweise wenn Nachlaufkosten auf das Objekt gebucht werden müssen. Voraussetzung ist, daß in der Zwischenzeit kein neuer Produktkostensammler zum gleichen Fertigungsprozeß angelegt worden ist. Wurde in der Zwischenzeit ein neuer Produktkostensammler zum Fertigungsprozeß angelegt, so kann die Löschvormerkung nicht zurückgenommen werden. Das Löschkennzeichen kann nicht wieder zurückgenommen werden. Setzen Sie deshalb das Löschkennzeichen
nur für Produktkostensammler, für die keine Nachlaufkosten mehr erwartet werden
nur für Produktkostensammler, für die die oben beschriebenen Bedingungen erfüllt sind
nur dann, wenn die FI-Periode bereits geschlossen ist, da nach dem Schließen der FI-Periode keine Kosten mehr an das FI abgerechnet werden können
Beispiel
Solange die FI-Periode noch nicht geschlossen ist, können beispielsweise noch Abgrenzungsdaten an die
Finanzbuchhaltung
(FI) weitergeleitet werden. Abgrenzungsdaten können für eine Periode ermittelt werden, wenn die Sperrperiode für diese Periode noch nicht gesetzt ist.
Produktkostensammler mit Löschvormerkung werden im Periodenabschluß nicht mehr berücksichtigt. Dadurch Verbessern Sie die
Performance
der Periodenabschlußaktivitäten.
Im
Informationssystem des Produktkosten-Controlling
werden die Daten von Produktkostensammlern mit Löschvormerkung und mit Löschkennzeichen ausgewiesen.
Siehe auch: