Grundsätzliche Entscheidungen zur Kostenträgerrechnung Die Grundlage der Kostenträgerrechnung im System bildet eine Plankostenrechnung. Dabei wird zur Ermittlung der Sollkosten die produzierte Istmengemit den Standardkosten je Einheit multipliziert. Dieser Wert wird zur Kostenanalyse den Istkostengegenübergestellt.
Sie können die Kostenrechnung im System als Vollkostenrechnung und als Teilkostenrechnung abbilden.
Als Teilkostenrechner beachten Sie, dass Sie bei der Definition der Kostenelemente im Customizing der
Produktkostenplanung
unter
im
Detailbild
nur den variablen Bestandteil der Leistungsarten als bestandsbewertungsrelevant kennzeichnen. Dadurch werden bei internen Leistungsverrechnungen, auch wenn sie im Zuge einer Rückmeldung erfolgen, die relevanten Kostenstellen nur um den variablen Anteil der Leistungsartentarife entlasten. Den fixen Anteil der Leistungsartentarife können Sie am Periodenendeper Umlage direkt an die
Ergebnisrechnung
(CO-PA) weiterleiten. Die variablen Herstellkosten des Umsatzes werden bei Faktura an das CO-PA weitergeleitet. Abweichungen zwischen den Standardherstellkosten und den Istherstellkostenkönnen am Periodenendeaus der Kostenträgerrechnung an das CO-PA weitergeleitet werden.
In der Buchhaltungssicht des Materialstammsatzes wird ein Preissteuerungskennzeichen zum Material hinterlegt.
S-Preis-gesteuerte Materialien werden in der
Finanzbuchhaltung
(FI) mit Standardpreis (S-Preis) bewertet.
S-Preis-Steuerung wird im System für Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse empfohlen.
Der gleitende Durchschnittspreis wird statistisch im Materialstammsatz ausgewiesen.
Der Standardpreis errechnet sich in der Regel auf Basis einer Plankalkulation zum Material. Er kann auch auf einer Mischkalkulation basieren.
V-Preis-gesteuerte Materialien werden bei Wareneingang nach Eigenfertigung zunächst mit einem von Ihnen definieren Wert, beispielsweise dem Standardpreis, bewertet. Bei Abrechnung wird das Bestandskonto mit den Abweichungen nachbelastet. Es entsteht ein neuer gleitender Durchschnittspreis.
Die Bewertung von Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen im System mit gleitendem Durchschnittspreis wird nicht empfohlen. Informationen hierzu finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Sie haben die Möglichkeit, durch Einsatz der
Istkalkulation
/ Material-Ledger
einen Periodenpreis der Vorperiode zu ermitteln. Sie können diesen Periodenpreis statistisch ermitteln oder auch die Bestände mit dem Periodenpreis nachbewerten.
Möchten Sie keinen der vorgenannten Wertansätze zur Bewertung Ihrer Bestände in der Jahresabschlussbilanz verwenden, so können Sie mit Hilfe der
Produktkostenplanung
Inventurkalkulationen
zur Ermittlung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Herstellkosten durchführen und diese zur Bewertung Ihrer Bestände in der Handelsbilanz bzw. der Steuerbilanz heranziehen.
Siehe auch:
Dokument
Produktkostenplanung
Dokument
Istkalkulation
/ Material-Ledger