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 Aufteilungsregel

 

Die Aufteilungsregel ist ein Bestandteil der Abrechnungsvorschrift. Für einen Abrechnungssender legt sie folgendes fest:

  • Abrechnungsempfänger

  • Abrechnungsanteil (prozentual oder proportional)

  • Abrechnungsart (periodisch oder gesamt)

  • Gültigkeitsdauer der Aufteilungsregel

Hinweis Hinweis

Sie können eine bei der Auftragseröffnung automatisch erzeugte Aufteilungsregel ändern.

Sie können eine automatisch erzeugte Aufteilungsregel nicht löschen. Um eine automatisch erzeugte Aufteilungsregel ungültig zu machen, müssen Sie den Prozentsatz des Abrechnungsanteils auf 000 setzen. Jede manuell hinzugefügte Aufteilungsregel kann jedoch bis zur Abrechnung jederzeit geändert oder gelöscht werden.

Ende des Hinweises

Struktur

Die Aufteilungsregel setzt sich aus einem Abrechnungsempfänger, einem Abrechnungsanteil und einer Abrechnungsart zusammen:

  • Über den Abrechnungsempfänger wird festgelegt, an welches Objekt die Istkosten des Produktkostensammlers abgerechnet werden sollen. In der Kostenträgerrechnung ist der Abrechnungsempfänger beispielsweise

    • das Material

    • ein Ergebnisobjekt in der Ergebnis- und Marktsegmentrechnung (CO-PA)

Welche Abrechnungsempfänger grundsätzlich erlaubt sind, hinterlegen Sie im Abrechnungsprofil. Das Abrechnungsprofil hinterlegen Sie als Vorschlagswert in der Auftragsart.

  • Über den Abrechnungsanteil wird festgelegt, mit welchem Prozentsatz beziehungsweise welcher Äquivalenzziffer die Kosten auf einzelne Abrechnungsempfänger verteilt werden. Für die Abrechnung an Material ist ein Abrechnungsanteil von 100% voreingestellt. Möglich wäre beispielsweise bei Kuppelproduktion eine anteilige Abrechnung an mehrere Materialien gemäß den Einstellungen des Aufteilungsschemas im Materialstammsatz.

  • Über die Abrechnungsart wird festgelegt, ob ein Auftrag periodisch oder losbezogen betrachtet werden soll.

Integration

Beim Anlegen eines Auftrages wird eine 1. Abrechnungsvorschrift erzeugt. Diese Abrechnungsvorschrift wird erzeugt auf Basis der Defaultregel. Die in der Abrechnungsvorschrift enthaltene Aufteilungsregel lautet

  • bei Defaultregel PP1 (Produktion Material Gesamtabrechnung): "100% an Material GES" (gesamt)

    Diese Defaultregel wird in der Regel für Produktionsaufträge verwendet.

  • bei Defaultregel PP2 (Produktion Material Periodische Abrechnung): "100 % an Material PER" (periodisch)

    Diese Defaultregel kann für Produktionsaufträge verwendet werden.

  • bei Defaultregel STR (mit Strategie für Bezugsbasisfindung): "100% an Material PER" (periodisch)

    Diese Defaultregel wird für Produktkostensammler verwendet.

Wenn Sie auf einem Produktkostensammler die Kosten von Materialien gesammelt haben, die verschiedenen Bewertungsarten zugeordnet sind oder die wertmäßig nach Bestandssegmenten unterteilt sind (anonymer Lagerbestand und bewerteter Kundenauftragsbestand), dann erzeugt das System basierend auf der Defaultregel STR (mit Strategie für Bezugsbasisfindung) die Aufteilungsregel dynamisch bei der Abrechnung, indem es Äquivalenzziffern gemäß den Lieferwerten der Periode bildet.

Hinweis Hinweis

Die Abrechnungsvorschrift zum Produktkostensammler kann manuell nicht geändert werden.

Ende des Hinweises

Bei Einsatz der Ergebnis- und Marktsegementrechnung (CO-PA) wird bei der ersten Abrechnung eines Auftrages eine 2. Abrechnungsvorschrift für die Abrechnung an ein Ergebnisobjekt erzeugt. Dazu müssen Sie im Abrechnungsprofil die Abrechnung an ein Ergebnisobjekt erlauben.

Weitere Informationen

Abrechnung im Produkt-Controlling