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 Einstellungen für die Konsolidierung vornehmen

Verwendung

Damit das System eine Konsolidierung durchführen kann, müssen Sie die folgenden Einstellungen vornehmen.

Vorgehensweise

Einstellungenin SAP SCM

Legen Sie eine Regel an, und nehmen Sie alle dafür notwendigen Einstellungen vor. Weitere Informationen finden Sie unter Regel anlegen .

Legen Sie in der integrierten Regelpflege eine Konsolidierungslokation für eine inklusive Regel fest. Diese Konsolidierungslokation gilt für alle Ersetzungen dieser Regel.

Wenn Sie eine Konsolidierungslokation für mehrere Regeln definieren wollen, definieren Sie diese für eine Regel einer inklusiven Regelstrategie . Das System übernimmt diese Konsolidierungslokation für alle folgenden inklusiven Regeln aus der Regelstrategie, für die keine Konsolidierungslokation definiert und das Kennzeichen Direkte Lieferung ohne Konsolidierung nichtgesetzt ist. Weitere Informationen finden Sie unter Beispiel für Konsolidierung mit Regeln in Regelstrategien .

Beachten Sie, dass das System die Konsolidierungslokation einer inklusiven Regel in den folgenden Fällen ignoriert:

Wenn die Konsolidierungslokation Teil einer exklusiven Regel in einer inklusiven Regelstrategie ist, dann entfernt das System die Konsolidierungslokation aus den Ersetzungslisten der inklusiven Regeln.

Wenn die inklusive Regel, in der Sie die Konsolidierungslokation festgelegt haben, in einer exklusiven Regelstrategie vorkommt, dann ignoriert das System die Konsolidierungslokation.

Stellen Sie sicher, dass Sie in der integrierten Regelpflege das Kennzeichen Direkte Lieferung ohne Konsolidierung nichtgesetzt haben. Wenn Sie dieses Kennzeichen setzen, dann findet keine Konsolidierung für die Ersetzungen dieser Regel statt.

Definieren Sie Transportbeziehungen zwischen den Quelllokationen und der Konsolidierungslokation.

Weitere Informationen finden Sie unter Umlagerung mit regelbasierter ATP-Prüfung .

Nehmen Sie die Einstellungen für eine der folgenden Terminierungsarten vor:

Transport- und Versandterminierung

Konfigurierbare Prozessterminierung

Definieren Sie auch die Dauer zwischen den Quelllokationen und der Konsolidierungslokation.

Stellen Sie in der Prüfvorschrift die Sofortige Regelauswertung ohne vorherige Prüfung ein. So stellen Sie sicher, dass das System den Bedarf aus dem Kundenauftrag nicht in einer vorherigen ATP-Prüfung bestätigt, ohne dass das System über eine Regel eine Konsolidierungslokation ermitteln konnte.

Diese Einstellung müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie eine Konsolidierungslokation aus SAP CRM an die Globale ATP-Prüfung übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) des SAP SCM unter Advanced Planning and Optimization →Globale Verfügbarkeitsprüfung (Globale ATP-Prüfung) →Allgemeine Einstellungen →Prüfvorschrift pflegen

Wenn Sie eine Lieferterminkorrelation in der Konsolidierungslokation wünschen, dann legen Sie in der integrierten Regelpflege fest, wie die Korrelation stattfinden soll.

Das System übernimmt diese Einstellung für alle folgenden inklusiven Regeln, für die es auch die Konsolidierungslokation übernimmt.

Einstellungen in SAP CRM

Wenn Sie die Globale ATP-Prüfung aus SAP CRM aufrufen, stellen Sie sicher, dass Sie das Kennzeichen Nicht konsolidieren nichtgesetzt haben.

Wenn Sie eine Konsolidierungslokation aus SAP CRM an die Globale ATP-Prüfung übermitteln wollen, legen Sie die Konsolidierungslokation für eine Kundenauftragsposition fest. Diese Konsolidierungslokation gilt für alle Regeln, die das System für die Kundenauftragsposition ermittelt und für die Sie nicht das Kennzeichen Direkte Lieferung ohne Konsolidierung gesetzt haben.

Wenn Sie sowohl in SAP CRM als auch in SAP SCM eine Konsolidierungslokation definieren, gilt nur die Konsolidierungslokation aus SAP CRM.

Weitere Informationen über Konsolidierung aus SAP CRM finden Sie in der SAP-Bibliothek des SAP CRM unter Komponenten und Funktionen →Verkauf →Verfügbarkeitsprüfung →Verfügbarkeitsprüfung mit SAP APO →Zusätzliche ATP-Funktionen im Ersatzteilmanagement →Steuerung der ATP-Prüfung im Kundenauftrag →Konsolidierungslokation