Verkaufs- und Einkaufsbelege stornieren 
Wenn ein Beleg fälschlicherweise hinzugefügt wurde, ungültig geworden ist oder keine konkreten Transaktionen mit dem Beleg verbunden sind, können Sie den Beleg stornieren, ihn aber dennoch in der Datenbank ablegen. In einigen Ländern ist sogar aus rechtlichen Gründen erforderlich, solche Belege zu stornieren, statt sie zu schließen (wenn es möglich ist, diese Belege zu schließen, wie z.B. für Lieferungen) oder aus der Datenbank zu löschen.
Hinweis
Wenn Sie in Ihren Drucklayouts kennzeichnen möchten, ob ein Beleg storniert wurde oder ein Beleg ein Stornobeleg ist, können Sie das Datenbankfeld „Storniert“ verwenden. Dieses Feld kann sowohl für das Entwerfen von Layouts mit dem Drucklayoutdesigner (PLD) als auch für das Entwerfen von Layouts mit SAP Crystal Reports verwendet werden. Gültige Werte für dieses Feld sind im Folgenden aufgeführt:
J (Ja): Kennzeichnet einen stornierten Beleg.
N (Nein): Kennzeichnet, dass der Beleg nicht storniert wurde.
S (Stornierung): Kennzeichnet einen Stornobeleg.
Sie haben die volle Berechtigung für das Stornieren von Belegen. Beachten Sie, dass es für verschiedene Arten der Stornierung, die im Folgenden vorgestellt werden, eigene Berechtigungen gibt.
Die Stornierung von Verkaufs- und Einkaufsbelegen wird in die folgenden zwei Kategorien aufgeteilt:
Stornierung, die keine neuen Belege generiert
Die entsprechenden Belege sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. In dieser Kategorie wird durch die Stornierung nur der Status des Belegs auf „Storniert“ gesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Angebote aktualisieren, Kundenaufträge aktualisieren und stornieren, Lieferantenanfragen schließen, stornieren und entfernen und Bestellungen stornieren.
Verkaufsbeleg |
Einkaufsbeleg |
|---|---|
Angebot |
Lieferantenanfrage |
Kundenauftrag |
Bestellung |
Verkaufsanzahlungsanforderung |
Einkaufsanzahlungsanforderung |
Bestellanforderung |
Stornierung, die Stornobelege generiert
Hinweis
Diese Kategorie der Stornierung steht in der Lokalisierung für Israel nicht zur Verfügung.
Hinweis
In dieser Kategorie können Sie Belege, die vor SAP Business One Version 9.0 hinzugefügt wurden oder auf solchen Belegen basieren, nicht stornieren. In der Lokalisierung für die Niederlande können Sie keine Belege stornieren, die durch den Jahresübertrag aus einer anderen Firmendatenbank übertragen wurden oder auf den übertragenen Belegen basieren.
Die entsprechenden Belege sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Verkaufsbeleg |
Einkaufsbeleg |
|---|---|
Alle Lokalisierungen |
|
Lieferung |
Wareneingang |
Retoure |
Einkaufsretoure |
Ausgangsrechnung |
Eingangsrechnung |
Ausgangsvorausrechnung |
Eingangsvorausrechnung |
Ausgangsgutschrift |
Eingangsgutschrift |
Chile, Costa Rica, Guatemala, Mexiko |
|
Ausgangslastschrift |
Eingangslastschrift |
Chile |
|
Ausgangsrechnungsfreistellung |
|
Ausgangsrechnung |
|
Befreite Ausgangsrechnung |
|
Ausgangsexportrechnung |
|
Hinweis
Wareneinstandspreisbelege können nicht storniert werden. Bei der kontinuierlichen Bestandsführung können Sie jedoch das gleiche Ausgleichsergebnis erzielen, wenn Sie einen neuen Wareneinstandspreisbeleg erstellen, der vollständig auf dem alten Beleg basiert.
Verkaufs- oder Einkaufsanzahlungsrechnungen können ebenfalls nicht storniert werden.
In dieser Kategorie führt die Stornierung eines Belegs zu folgenden Änderungen:
Ein Stornobeleg wird erstellt. Die Daten des stornierten Belegs werden in den Stornobeleg kopiert und nur manche der Daten können aktualisiert werden.
Sowohl der stornierte Beleg als auch der Stornobeleg werden endgültig geschlossen.
Die Buchhaltungs-, Steuer- und Bestandsänderungen, die durch den stornierten Beleg verursacht wurden, werden rückgängig gemacht.
Die automatische Abstimmung zwischen dem stornierten Beleg und dessen Basisbelegen, falls vorhanden, wird entfernt. Folglich werden die Basisbelege erneut geöffnet und die fälligen Salden wiederhergestellt; die Basisbelege können dann für weitere neue Zielbelege verwendet werden.
Hinweis
Bei der Stornierung eines Belegs werden möglicherweise noch weitere Belege außer dem Stornobeleg automatisch erstellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Stornieren von Belegen mit Anlagen, Eingehende Verbrauchsteuerrechnung: Indien und Ausgehende Verbrauchsteuerrechnung: Indien.
Hinweis
Die Stornierung eines Belegs wirkt sich nicht auf die letzten Einkaufspreise aus, d.h. das Hinzufügen eines Stornobelegs führt nicht dazu, dass die Liste Letzter Einkaufspreis aktualisiert wird oder Änderungen rückgängig gemacht werden.