EinzugsstornierungSie verwenden diese Funktion, um die im Einzug vorgenommene Zuordnung eines Vertrags zu einer Anlage rückgängig zu machen. Die wichtigsten Fälle, in denen Sie diese Funktion benötigen, sind:
Der Einzug wurde irrtümlich mit einem falschen Geschäftspartner angelegt.
Der Einzug wurde irrtümlich mit den Anlagen einer falschen Verbrauchsstelle angelegt.
Der Geschäftspartner reklamiert nachträglich, dass er einen Teil der Anlagen der Verbrauchsstelle nicht selbst übernimmt. In diesem Fall stornieren Sie ebenfalls den Einzug teilweise und legen den Einzug mit dem relevanten Teil der Anlagen neu an.
Oft müssen Einzug und vorhergehender Auszug zu den Anlagen einer Verbrauchsstelle im Zusammenhang storniert werden. In diesem Fall muss zuerst der Einzug und anschließend der Auszug storniert werden.
Der Zeitraum ab dem Einzugsdatum darf für keine der Anlagen bereits abgerechnet sein. Kontokorrentbelege, die sich auf einen der Verträge beziehen und deren Zuordnung zu einer Anlage aufgehoben werden soll, müssen zunächst storniert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Umzugsbearbeitung .
Ausnahmen bilden statistische Abschlags- oder Barsicherheitsanforderungen, die im Einzug angelegt wurden, sowie Einzugsgebühren. Diese werden bei der Einzugsstornierung automatisch behandelt.
Bei der Einzugsstornierung werden die Verträge, deren Zuordnung zu einer Anlage aufgehoben wird, mit einer Löschvormerkung versehen. Sie werden so gekennzeichnet, dass sie nicht mehr für eine gemeinsame Fakturierung mit anderen Verträgen herangezogen werden dürfen.
Ableseaufträge und Ableseergebnisse, die im Einzug angelegt wurden, werden ebenso automatisch gelöscht wie Abschlagspläne, die nicht ins Soll gestellt und auf die keine Zahlungen geleistet wurden. Im Einzug angelegte Barsicherheitsanforderungen werden automatisch storniert, sofern sie noch nicht bezahlt wurden. Das System ermittelt auch die zum Einzugsbeleg gehörenden Einzugsgebührenbelege und storniert diese automatisch.
Änderungen an den Geschäftspartner-, Vertragskonto- und Vertragsdaten, die Sie im Einzug vorgenommen haben, werden bei der Einzugsstornierung nicht automatisch mitstorniert. Allerdings wird die Standardadresse des Einzugskunden wieder so gesetzt, wie sie vor dem Einzug war. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Feld
St
(Standardadresse des Einzugskunden anpassen) im Customizing unter
Steuerungsparameter Einzug auf Belegebene definieren
ist markiert.
Der Einzugskunde hatte bereits vor dem Erfassen des Einzugs im System eine Standardadresse.
Die Standardadresse des Einzugskunden hat sich seit dem Erfassen des Einzugs auf Belegebene nicht verändert, d.h. sie ist gleich zu der Adresse der Verbrauchsstelle der ersten Anlage des Einzugsbelegs und es gibt keine geplanten Änderungen zu Geschäftspartner und Vertragskonto.