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 Differenz außerhalb der Toleranzgrenzen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Verwendung

Beim Zahlungsvorgang können Differenzen auftreten, die über den Toleranzgrenzen für automatische Buchungen liegen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihnen Ihr Kunde über ein Zahlungsavis mitgeteilt hat, für welche Posten die Zahlung erfolgt. Der gezahlte Betrag entspricht aber nicht der Höhe der Forderungen.

In der Bearbeitung der offenen Posten haben Sie in solch einem Fall folgende Möglichkeiten:

  • Sie können die Zahlung als Teilzahlung behandeln. Die ursprüngliche Forderung wird nicht ausgeglichen. Das System bucht die Zahlung mit Rechnungsbezug. Dazu stellt es die Rechnungsnummer in das Feld Rechnungsbezug der Zahlungspositionen. Für die Fälligstellung der Zahlung errechnet das System das Datum, zu dem die Rechnung netto fällig ist. Dieses Datum wird in das Feld Basisdatum der Zahlung gestellt. Zu diesem Datum wird die Zahlung vom Mahnprogramm und von der Finanzdisposition berücksichtigt.

  • Sie können mit der Zahlung die ursprünglichen Forderungen ausgleichen und den Restbetrag als Restposten auf dem Debitorenkonto buchen. In der Belegposition der ursprünglichen Forderung wird vermerkt, wie hoch der Zahlbetrag war.

  • Sie können die ursprünglichen Forderungen ausgleichen und die Differenz auf einem Aufwandskonto buchen.

Voraussetzungen

Für die genannten Vorgänge benötigt das System Buchungsschlüssel, die im System hinterlegt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie in Buchen mit Ausgleich .

Aktivitäten

Für die Buchung der Restposten müssen Sie festlegen, welche Zahlungsbedingungen gelten sollen. Sie können abhängig von Ihren Geschäftspartnern folgendes festlegen:

  • Die Bedingungen sollen aus der Rechnung übernommen werden.

  • Die Differenzbuchung soll immer mit einer festen Zahlungsbedingung versehen werden. Dazu können Sie einen Zahlungsbedingungsschlüssel angeben. Beim Ausgleichen werden die unter dem Schlüssel definierten Bedingungen für die Restposten übernommen.

  • Der Skonto soll nur für den bezahlten Anteil gewährt werden. Erst bei Zahlung der Restforderung wird der restliche Skonto gewährt, falls die entsprechenden Zahlungsfristen eingehalten wurden. Diese Option sollten Sie immer dann wählen, wenn die Zahlungsbedingungen aus der Rechnung für die Restposten übernommen werden sollen.

  • Die möglichen Mahnstufen sollen begrenzt werden. Dazu können Sie einen Mahnschlüssel eingeben, zu dem Sie die höchste Mahnstufe definiert haben. So können Sie beispielsweise sicherstellen, daß für Restposten kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.