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 Voraussetzungen für das Ausgleichen Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

Folgende Voraussetzungen müssen für den Ausgleich von Posten erfüllt sein:

  • Sie müssen mindestens die Konten, für die ein automatisches Ausgleichen möglich sein soll, im Customizing des Finanzwesens definiert haben.

  • Der auszugleichende Posten darf keine Buchung auslösen, z.B. Skonto oder Kursdifferenzen.