Festlegung, dass die Posten eines Kontos durch andere Posten des Kontos ausgeglichen werden müssen.
Die Summe der am Ausgleich beteiligten Posten muss Null ergeben. Der Kontensaldo ergibt sich stets aus der Summe der offenen Posten.
Debitoren- und Kreditorenkonten unterliegen automatisch der Offene-Posten-Verwaltung. Dadurch haben Sie jederzeit die Kontrolle darüber, welche Forderungen oder Verbindlichkeiten noch nicht reguliert wurden. Für Sachkonten müssen Sie diese Option im Stammsatz festlegen.
Empfehlung
Wenn Bankunterkonten und Verrechnungskonten mit Offene-Posten-Verwaltung versehen werden, können Sie über diese Konten nachvollziehen, ob Geschäftsvorgänge bereits abgeschlossen sind.
Das Programm gruppiert die offenen Posten eines Kontos, die in folgenden Kriterien übereinstimen:
Geschäftsbereich
Partner-Gesellschaftsnummer
Abstimmkontonummer
Währung, in der das Hauptbuch fortgeschrieben wurde
Neben den vom System vorgegebenen Kriterien können Sie bis zu vier Kriterien angeben, wie die offenen Posten für den Ausgleich gruppiert werden sollen. Dazu machen Sie in der Konfiguration des Ausgleichsprogramms folgende Angaben:
Kontoart
Kontonummer oder Nummernintervall
zwei weitere Kriterien
Für die Kriterien geben Sie Felder der Tabellen BSEG oder BKPF an. Wenn möglich, sollten Sie die Felder so wählen, dass sie auch in der Tabelle BSIS (Sachkonten), BSID (Debitoren) oder BSIK (Kreditoren) enthalten sind.
Durch die Offene-Posten-Verwaltung wird sichergestellt, dass alle Posten, die noch nicht ausgeglichen wurden, im System verfügbar sind. Erst nachdem alle offenen Posten eines Belegs ausgeglichen sind, kann ein Beleg archiviert werden.
Ob ein Posten ausgeglichen ist, stellen Sie anhand der Einzelpostenanzeige oder Beleganzeige fest. Bei der Einzelpostenanzeige werden in der Standardvariante für den Zeilenaufbau die Ausgleichsbelegnummern angezeigt.
Wodurch Posten ausgeglichen wurden, können Sie dem Ausgleichsbeleg entnehmen.