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Verwendung

Mit dieser Funktion können Sie die Mengengrenzen erfassen, die in den Vorschriften für die zu überwachenden Stoffe gelten.

Integration

Das System verwendet die definierten Mengengrenzen bei der Mengenüberwachung und den Online-Prüfungen . Weitere Informationen darüber, wie das System dabei die verschiedenen Mengengrenzen verwendet, finden Sie weiter unten unter Funktionsumfang .

Funktionsumfang

Sie können Mengengrenzen an den folgenden Stellen definieren:

Sie können im Eigenschaftsbaum eines zu überwachenden Stoffes spezielle Mengengrenzwerte angeben, die für den Stoff in der jeweiligen Vorschrift gelten, d. h., Sie können die absolute Menge des Stoffes (z. B. in Tonnen) angeben, die Sie gemäß einer Vorschrift maximal einkaufen, importieren, produzieren, verkaufen oder exportieren dürfen. Zu diesen Mengengrenzwerten können Sie relative Mengengrenzwerte angeben, ab denen das System verschiedene Aktionen ausführt.

Wenn spezielle Mengengrenzen für einen Stoff angegeben werden sollen, müssen am Stoff in der Bewertungsart Registrierung (firmenspezifisch) folgende Informationen angegeben sein:

Vorschrift

Buchungskreis

Registrierdatum

Angemeldete Menge

Zusätzlich können Sie bei der Stoffmengenverfolgung andere relative Grenzwerte eintragen. In der Bewertungsart Spez. Mengengrenzen (Stoffmengenverf.) können Sie folgende Informationen angeben:

Gesetzliche Liste (= Vorschrift)

Rechtliche Einheit (= Buchungskreis)

Mengenschwelle

Relative Mengengrenze

Meldungstyp

Meldung anzeigen

Meldung versenden

Geschäftsprozess blockieren

Sie können im Customizing der Stoffmengenverfolgung allgemeine Mengengrenzwerte angeben, die allgemein für die zu überwachenden Stoffe in den einzelnen Vorschriften gelten. Diese Mengengrenzwerte enthalten ebenfalls absolute Mengen in Gewichtseinheiten (z. B. in Tonnen). Für jede Vorschrift und jedes Szenario können Sie mehrere Mengenschwellen festlegen.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Gemäß einer Vorschrift müssen Sie bestimmte Stoffe bereits ab einer Menge von einer Tonne registrieren, andere, weniger gefährliche Stoffe erst ab einer Menge von 10, 100 oder 1000 Tonnen. Sie legen daher im Customizing für die Vorschrift folgende Mengenschwellen mit den Mengengrenzwerten aus der Vorschrift an:

Mengenschwelle 1: bis 1 Tonne

Mengenschwelle 2: 1 bis 10 Tonnen

Mengenschwelle 3: 10 bis 100 Tonnen

Mengenschwelle 4: 100 Tonnen bis 999.999 Tonnen

Zu den Mengenschwellen der allgemeinen Mengengrenzwerte können Sie relative Mengengrenzwerte angeben, ab denen das System verschiedene Aktionen ausführt.

Der relative Mengengrenzwert gibt den Prozentwert an, der von dem speziellen oder allgemeinen Mengengrenzwert überschritten sein muss, damit das System eine Aktion durchführt. Zu einem relativen Mengengrenzwert muss daher immer ein spezieller oder allgemeiner Mengengrenzwert vorhanden sein, auf den sich der relative Grenzwert bezieht, z. B.:

Mengenschwelle

Allgemeiner Grenzwert

Relativer Grenzwert

Aktion wird ausgeführt bei Überschreitung von

1

bis 1 Tonne

70 %

0,7 Tonnen

1

bis 1 Tonne

100 %

1 Tonne

2

1 bis 10 Tonnen

70 %

7 Tonnen

2

1 bis 10 Tonnen

90 %

9 Tonnen

2

1 bis 10 Tonnen

100 %

10 Tonnen

Mögliche Aktionen sind:

Setzen eines Status in der Mengenüberwachung

Ausgabe einer Meldung

Versenden der Meldung alsSAP-Mail

Blockieren eines Geschäftsprozesses

Indem Sie zu einem Mengengrenzwert verschiedene relative Grenzwerte festlegen, können Sie einrichten, dass das System abgestufte Aktionen ausführt, z. B. dass das System Sie informiert, wenn 70 % überschritten werden und den Geschäftsprozess blockiert, wenn 100 % überschritten werden.

Wenn Sie zu einem Grenzwert einen Zeitraum angeben, gelten die Grenzwerte für diesen Zeitraum, anderenfalls gelten die Grenzwerte für ein Kalenderjahr.

Wenn für einen zu überwachenden Stoff im Eigenschaftsbaum kein spezieller Mengengrenzwert vorhanden ist, gilt die obere Grenze der Mengenschwelle 1 aus dem Customizing.

Wenn für einen zu überwachenden Stoff im Eigenschaftsbaum ein spezieller Mengengrenzwert vorhanden ist, übersteuert dieser den allgemeinen Mengengrenzwert aus dem Customizing. Analog übersteuert ein relativer Mengengrenzwert am Stoff einen relativen Mengengrenzwert aus dem Customizing. Wenn Sie beim Stoff einen speziellen Mengengrenzwert aber keinen relativen Mengengrenzwert angeben, verwendet das System die relativen Mengengrenzwerte aus dem Customizing, deren allgemeine Mengengrenzen den speziellen Mengengrenzwert des Stoffes enthalten. Die Bewertungsinstanzen müssen eine aktive Verwendung besitzen, deren Einstufung und Gültigkeitsraum mit den Einstellungen der Customizing-Aktivität Szenarios festlegenDatenermittlung pro Vorschrift und Szenario festlegen übereinstimmt.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Sie haben einen Stoff bei der Behörde für 25 Tonnen registriert. Sie geben daher im Eigenschaftsbaum des Stoffes als speziellen Mengengrenzwert 25 Tonnen an. Da das Systemverhalten analog zu dem bei den allgemeinen Mengengrenzwerten sein soll, definieren Sie im Eigenschaftsbaum des Stoffes keine relativen Mengengrenzwerte. Im Customizing haben Sie für den allgemeinen Mengengrenzwert folgende Mengenschwellen definiert:

Mengenschwelle 1: bis 1 Tonne

Mengenschwelle 2: 1 bis 10 Tonnen

Mengenschwelle 3: 10 bis 100 Tonnen

Mengenschwelle 4: über 100 Tonnen

Das System verwendet dann für den Stoff die relativen Mengengrenzwerte, die Sie im Customizing zur Mengenschwelle 3 angegeben haben und bezieht die Prozentwerte auf 25 Tonnen.

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Bei der Auswertung der Mengenschwellen zählt die untere Grenze eines Intervalls nicht zum Intervall, während die obere Grenze zum Intervall dazugehört. Das heißt, eine Menge von 10 Tonnen würde im obigen Beispiel der Mengenschwelle 2 zugeordnet und nicht der Mengenschwelle 3.

Die folgende Grafik zeigt, wie das System die Mengengrenzwerte in den Online-Prüfungen und bei der Mengenüberwachung verwendet:

Die Abbildung wird im Begleittext erläutert.

Erfasste spezielle, allgemeine bzw. relative Mengengrenzen gelten szenarioübergreifend.

Wenn für einen zu überwachenden Stoff im Eigenschaftsbaum kein spezieller Mengengrenzwert vorhanden ist, jedoch ein relativer Mengengrenzwert, dann berücksichtigt das System die relativen Mengengrenzen mit Bezug zur oberen Grenze der Mengenschwelle 1.

Aktivitäten

Eine geeignete Definition der allgemeinen und relativen Mengengrenzwerte erleichtert Ihnen folgendermaßen die Datenerfassung:

Sie definieren im Customizing einen allgemeinen Mengengrenzwert, der dem niedrigsten Grenzwert aus der Vorschrift entspricht.

Sie definieren zu diesem allgemeinen Mengengrenzwert einen relativen Mengengrenzwert derart, dass das System Sie rechtzeitig warnt, bevor der allgemeine Mengengrenzwert erreicht wird.

Sie müssen dann für die Stoffe, bei denen Sie nicht sicher sind, ob deren Mengen im Überwachungszeitraum überhaupt den niedrigsten Mengengrenzwert der Vorschrift erreichen, zunächst keine speziellen Mengengrenzwerte erfassen. Dies können Sie für einen Stoff tun, wenn das System Sie entsprechend warnt. Das heißt, Sie müssen für alle Stoffe, deren Mengen im Überwachungszeitraum deutlich unter dem niedrigsten Mengengrenzwert der Vorschrift bleiben, keine speziellen Mengengrenzwerte erfassen.