Objektart: Anlage 
Bei einer Umkontierung können Sie automatisch die Anlagen reorganisieren, denen im Anlagenstammsatz ein oder mehrere HHM-Kontierungselement(e) zugeordnet ist/sind. Die Reorganisation von Anlagen erfolgt in zwei Schritten:
Generierung
Umkontierung (Zuordnung des neuen HHM-Kontierungselements in den Stammdaten der Anlage) und dadurch automatisch Umbuchung der Bestände
Hinweis
Im Unterschied zu den HHM-Belegen mit FI-Bezug erfolgt bei den Anlagen die Umkontierung in den Stammdaten und die Umbuchung der Bestände gleichzeitig in einem Schritt.
Die Reorganisation von Anlagen ist nur im Rahmen der Umkontierung im HHM über das Reorganisationswerkzeug der neuen Hauptbuchhaltung möglich.
Der Anlage muss dabei direkt ein HHM-Kontierungselement zugeordnet sein.
Beispiel
Einer Anlage ist ein Fonds direkt zugeordnet. Wenn nun die Anlage einem neuen Fonds zugeordnet werden muss, wird die Anlage bei der Reorganisation mit reorganisiert.
Da das HHM-Kontierungselement explizit im Anlagenstammsatz gepflegt wird, ist die Anlage ein Objekt der Ableitungshierarchie.
Bevor Sie mit der Reorganisation von Anlagen beginnen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie setzen die Anlagenbuchhaltung (FI-AA) produktiv ein.
Im Customizing der Anlagenbuchhaltung haben Sie unter das Ankreuzfeld Kontierungsobjekt in Anlagenstammsatz und beim Buchen gleich markiert.
Sie haben sichergestellt, dass die Voraussetzungen für die Reorganisation erfüllt sind, und Sie haben die allgemeinen Customizing-Einstellungen für die Reorganisation vorgenommen in der Hauptbuchhaltung (neu) unter Reorganisation.
Weitere Informationen finden Sie unter Voraussetzungen und Customizing.
Hinweis
Sobald eine Anlage in die Objektliste aufgenommen wurde, können Sie die Zuordnung der Kontierungsobjekte außerhalb der Reorganisation nicht mehr ändern.
Bevor Sie mit der Umbuchung der Anlagen beginnen, muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Für zu reorganisierende Anlagen müssen alle Periodenabschlussarbeiten für die Vorperiode vollständig und abschließend durchgeführt worden sein, bevor die Vorperiode geschlossen wird (Programme Anlagen-Jahreswechsel (RAJAWE00) und Jahresabschluss Anlagenbuchhaltung (RAJABS00)).
Beachten Sie folgende Einschränkung: Nach der Reorganisation von Anlagen dürfen keine Buchungen mit dem alten HHM-Kontierungselement storniert werden, die vor dem Reorganisationsdatum vorgenommen wurden. Dies müssen Sie organisatorisch sicherstellen.
Bei der Reorganisation selektiert das System alle Anlagen, die einem zu reorganisierenden HHM-Kontierungselement zugeordnet sind. Als Reorganisationsmanager können Sie im Reorganisationsplan die Objektmenge anhand frei wählbarer Selektionskriterien einschränken.
Bei der Reorganisation von Anlagen gibt es folgende Besonderheiten:
Die Umkontierung von Anlagen und die Umbuchung der Anlagenbestände erfolgt zeitgleich im selben Schritt.
Bei der Umbuchung bucht das System summarisch die Anschaffungs- und Herstellkosten sowie die kumulierte Abschreibung auf die neue HHM-Kontierung um.
Wenn das Reorganisationsdatum in der Vergangenheit liegt, werden die Anlagenbestände zum aktuellen Datum (Systemdatum) umgebucht. Wenn das Reorganisationsdatum in der Zukunft liegt, erhalten die Anlagenbestände als Buchungsdatum ebenfalls das aktuelle Datum (Systemdatum).
Die Umbuchung erfolgt summarisch. Sie berücksichtigt die Summe aller Bestandsbuchungen, die bis zum Reorganisationsdatum angefallen sind.
Bei der Reorganisation von Anlagen gelten folgende Einschränkungen:
Die Reorganisation von Anlagenkomplexen wird nicht unterstützt. Sie können Anlagen also nur dann konsistent reorganisieren, wenn Sie keine Anlagenkomplexe verwenden.
Wenn eine HHM-Kontierung in der Anlage geändert wird, dann wird die Umbuchung automatisch, jedoch ohne Reorganisation, durchgeführt. Es kann jedoch nicht wie in der Reorganisation auf einen zukünftigen Zeitpunkt geplant werden. Vielmehr muss die Umbuchung zum aktuellen Datum (Systemdatum) ausgeführt werden.