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Hintergrund§301-Datenübermittlung: Allg. Voraussetzungen und Besonderheiten Dieses Dokument in der Navigationsstruktur finden

 

Für die Datenübermittlung gemäß §301 SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch) sollten Sie neben dem Einrichten der Datenannahmestellen und des Übermittlungssystems sowie neben den kostenträgerspezifischen Einstellungen folgende weitere Voraussetzungen und Aktivitäten beachten:

Nummernkreise für die §301-Verarbeitung

Folgende Nummernkreise sind für die §301-Verarbeitung relevant:

Nummernkreis

Verwendung

einrichtungsbezogen

ISH_NC301

Nummernvergabe für die Nachrichten

nein

ISH_NC301D

Nummernvergabe für die interne Dateinumerierung

nein

ISH_NC301X

Nummernvergabe für die Dateinummern des externen Übermittlungssystems

ja

Hinweis Hinweis

Den Nummernkreis ISH_NC301X steuert das IS-H-System, abhängig vom jeweiligen EDI-Verfahren, unterschiedlich. Sie können aber nach wie vor verfahrensübegreifend einen einzigen Nummernkreis innerhalb einer Einrichtung nutzen.

Ende des Hinweises

Für alle drei Nummernkreise gilt:

  • Modus N (normal)

  • Objektschlüssel für ISH_NC301X: P301

    Objektschlüssel für ISH_NC301 und ISH_NC301D: *

  • internes Intervall: 01

Weitere Informationen hierzu und zu den Nummernkreisen im IS-H-System finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus unter   Branchenlösung Krankenhaus   Kommunikation   Umfeld IS-HCM   Nummernkreise für Versandaufträge und Nachrichten einrichten  .

Institutskennzeichen

Das Institutskennzeichen dient zur Identifikation

  • eines Krankenhauses (bzw. des Rechenzentrums eines Krankenhauses)

  • einer Krankenkasse (bzw. des Rechenzentrums einer Krankenkasse)

Die Institutskennzeichen-Nummer (IK-Nummer) ist wichtig für die Datenkommunikation im Rahmen der EDI-Verarbeitung. Falls Sie falsche IK-Nummern für die Kostenträger und Annahmestellen hinterlegt haben, kann das IS-H-System die EDI-Dateien nicht an die richtigen Absender zustellen bzw. die Absender weisen diese zurück.

Weitere Informationen

Entgeltschlüssel und Entgeltarten

Einstufungen der Entgeltart für die Datenübermittlung gemäß §301 SGB V; umfaßt drei Felder im Leistungsstamm:

  • Entgeltschlüssel

  • Zusatzschlüssel

  • Entgeltart

Das System gibt für die drei Felder Vorschlagswerte vor. Sie können diese Werte bei der Leistungserfassung im Detailbild der Leistung ändern.

Sie können die entsprechenden Daten in den Verwaltungsdaten des Leistungsstammes unter der Gruppe Externe Kommunikation pflegen.

Struktur

  • Entgeltschlüssel

    Der Entgeltschlüssel im Leistungsstamm entspricht der ersten und zweiten Stelle der Entgeltart nach §301.

  • Zusatzschlüssel

    Der Zusatzschlüssel im Leistungsstamm entspricht der dritten Stelle der Entgeltart nach §301.

  • Entgeltart

    Die Entgeltart im Leistungsstamm entspricht der vierten bis achten Stelle der Entgeltart nach §301.

Einige Konkretisierungen können von der Abrechnung automatisch vorgenommen werden:

Wenn...

Dann...

... die Voraussetzungen für einen 20%igen Abschlag auf den Abteilungspflegesatz (APS) erfüllt sind (nach §14 Abs. 2)

...setzt das IS-H-System die Ausprägung 02 im Entgeltschlüssel (1. und 2. Stelle)

... die Leistung im Feld Ab. BPfl. im Leistungsstamm als abschlagsrelevant gekennzeichnet ist und bei einem Fall die Fallklassifikation O im betreffenden Zeitraum vorliegt

... belegt das IS-H-System den Zusatzschlüssel mit 3, d.h. es erfolgt eine Kennzeichnung, ob ein Sonderentgelt oder eine Fallpauschale von einem Belegoperateur erbracht wurde

Fachrichtung der Organisationseinheiten

Für die Datenübermittlung nach §301 SGB V müssen bei den fachlichen Organisationseinheiten die korrekten Fachrichtungen nach Bundespflegesatzverordnung 1995 (BPflV 1995) hinterlegt sein. Gültige Werte entnehmen Sie dem Schlüssel 6 der §301-Fortschreibung.

Die Zuordnung der Organisationseinheiten zu Fachrichtungen können Sie vornehmen wie unter Organisationseinheit: Fachrichtungsschlüssel beschrieben.

Weitere Informationen zum Anlegen der Fachrichtungen finden Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus unter   Branchenlösung Krankenhaus   Krankenhausstruktur   Organisationsstruktur   Fachrichtungstypen definieren  , Fachrichtungen verschlüsseln und Fachrichtungshierarchie pflegen.

Aufnahme- und Entlassungsgründe

Für die Datenübermittlung nach §301 SGB V müssen die Aufnahme- bzw. Entlassungsgründe gepflegt sein. Sie geben diese bei der Aufnahme und bei der Entlassung eines Patienten an.

Diese Bewegungsgründe müssen Sie zuvor im Customizing des IS-H-Systems hinterlegt haben. Weitere Informationen hierzu lesen Sie im Einführungsleitfaden Krankenhaus.

Die entsprechenden vorgegebenen Werte entnehmen Sie der §301-Fortschreibung. Aufnahmegründe entnehmen Sie Schlüssel 1, Entlassungsgründe finden Sie unter Schlüssel 5.

Hinweis Hinweis

Die dritte Stelle des Entlassungsgrundes ermittelt das System aufgrund des Datums, das Sie in dem Feld ArbUnfähig(Datum, bis zu dem der Patient arbeitsunfähig sein wird) angegeben haben. Beachten Sie, daß der Patient als arbeitsfähig entlassen gilt, wenn Sie kein Datum angeben.

Ende des Hinweises
Vorschlagswerte für die Kostenübernahme

Für die Datenübermittlung nach §301 SGB V müssen Sie Vorschlagswerte für die Kostenübernahme (Schlüssel 8) im Customizing des IS-H-Systems hinterlegt haben.

Die Vorschlagswerte müssen sich auf Leistungen eines Abrechnungstarifs beziehen. Setzen Sie im Customizing des IS-H im Abschnitt Vorschlagswerte pflegen für die nach §301 relevanten Vorschlagswerte das Kennzeichen §301. Mit diesem Kennzeichen können Sie festlegen, daß ein Vorschlagswert für die automatische Erzeugung von Kostenübernahmeanträgen im Rahmen des Datenträgeraustausches nach §301 benutzt werden soll.

Ablehnungsgründe nach §301

Unter Ablehnungsgründen versteht man Gründe, wegen derer eine Kostenübernahme nicht zugesagt werden kann. Sie hinterlegen die Ablehnungsgründe nach §301 (Schlüssel 8) im Customizing des IS-H-Systems.

Hinweis Hinweis

Zur Zeit sind nur die ersten beiden der insgesamt vier Stellen hinterlegbar.

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Zuzahlungskennzeichen

Im Rahmen der Datenübermittlung nach §301 SGB V ermittelt das System das Zuzahlungskennzeichen (Schlüssel 15) aus dem Kennzeichen Zuzahlungspflicht. Dieses Kennzeichen setzen Sie im Rahmen der Pflege der Versicherungsverhältnisse des Patienten, wenn für den Patienten Zuzahlungspflicht besteht (Kennzeichen Z).

Weitere Informationen hierzu lesen Sie unter Zuzahlungspflichtige Versicherungsverhältnisse.

Es ist auch möglich, daß das System dieses Kennzeichen als Vorschlagswert beim Pflegen des Versicherungsverhältnisses verwendet. Sie müssen hierfür in den Stammdaten des Kostenträgers das Kennzeichen Zuzahlungspflicht setzen.

Hinweis Hinweis

Falls Sie nicht die SAP-Zuzahlungsverfahren (Inkassoverfahren oder Forderungsverfahren) verwenden, sondern statt dessen Zuzahlungen über Leistungen abbilden, können Sie über einen User-Exit Ihre Zuzahlungsinformationen in die §301-Verarbeitung übernehmen.

Ende des Hinweises