Diese Funktion der
Logistik-Rechnungsprüfung
ermittelt Differenzwerte aufgrund rückwirkend gültiger Preisänderungen und erstellt zugehörige Abrechnungsbelege. Sie können auch Einkaufsbelegpositionen neu bewerten, zum denen Rechnungen oder Gutschriften in verschiedenen Währungen erfaßt wurden. Die Abrechnungsbelege der Neubewertung können als
Nachrichten
oder per EDI an den Lieferanten gesendet werden.
Ein optimaler betriebswirtschaftlicher Einsatz ist gegeben, bei
konstanten Lieferbeziehungen
bei denen in regelmäßigen Abständen Lieferungen zu derselben Bestell- oder Lieferplanposition erfolgen
einfachen Konditionen
wenn sich Differenzbeträge beispielsweise allein aufgrund von Preisänderungen ergeben
Lieferanten, für die Sie die Automatische Wareneingangsabrechnung (ERS) einsetzen
Hinweis
Sie können derzeit keine Kontraktpositionen direkt vorgeben.
Sie können keine Bestellpositionen der Dienstleistungsabwicklung (Positionstyp: D) neu bewerten.
Anwendung
Die Neubewertung muß sich auf eine Bestell- oder Lieferplanposition beziehen.
Die Bestell- oder Lieferplanposition darf nicht gelöscht oder gesperrt sein.
In der Bestell- oder Lieferplanposition muß das Feld
WE-bez. RP
markiert sein.
Im Lieferantenstammsatz muß das Feld
Neubewertung
markiert sein.
Customizing
Funktion |
Einstellungen im Customizing der Logistik-Rechnungsprüfung |
Der Neubewertung muß eine Belegart zugeordnet sein. |
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Es müssen Nachrichtenkonditionssätze zum Erzeugen von Nachrichten und Abrechnungsbelegen gepflegt sein. |
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Es muß das Nachrichtenschema MR0005 gepflegt sein. |
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Es müssen die Nachrichtenarten RAP für Druck und Fax, RAP 6 für EDI, gepflegt sein: |
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Es muß der Vorgangsschlüssel
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Damit das Feld Neubewertung im Lieferantenstammsatz pflegbar ist, muß der Feldstatus betreffender Kontogruppen auf Kanneingabe gesetzt sein. |
Einstellungen im Customizing der Logistik Allgemein:Geschäftspartner ®Lieferant ®Steuerung ®Kontengruppen und Feldauswahl Lieferanten festlegen |
Nach Abschluß von Einkaufsverhandlungen können Preise und Konditionen rückwirkend geändert werden. Der Wareneingang wird mit den Einkaufskonditionen bewertet und bildet die Grundlage für die Abrechnung.
Für bereits abgerechnete Lieferungen und Leistungen werden demnach andere Preise ermittelt als dieses zum Abrechnungszeitpunkt möglich war. Deshalb müssen
Differenzwerte ermittelt werden
Abrechnungsbelege in Form von Rechnung oder Gutschrift auf das Konto des Lieferanten gebucht werden.
Abrechnungsbelege an den Lieferanten versendet werden.
Stornieren der Belege der Neubewertung
Sie möchte Rechnungsbelege stornieren. Dabei haben Sie für rückwirkende Preisänderungen in der Bestellung auch Belege mit der Neubewertung erstellt. Um einen durch eine Neubewertung erzeugten Beleg stornieren zu können, muß eine abgerechnete Menge in Höhe der Menge aus dem Neubewertungsbeleg vorhanden sein.
Die aus der Neubewertung resultierenden Belege müssen vor dem Storno der Rechnung storniert werden. Der Ablauf wäre demnach wie folgt:
Anlegen einer Bestellung/Lieferplan
Buchen des Wareneingangs
Buchen der Rechnung
rückwirkende Preisänderung in der Bestellung
Neubewertung
Storno des Belegs, der aus der Neubewertung resultiert
Storno des Rechnungsbelegs
Siehe auch: