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Funktionsdokumentation Permanente Inventurverfahren Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

Im Folgenden sind die permanenten Inventurverfahren, die Extended Warehouse Management (EWM) unterstützt, ausführlicher beschrieben. Für alle diese Inventurverfahren gilt, dass Sie die Lageraufgaben (LBs) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen archivieren müssen. Dies ist erforderlich, um alle Bewegungen für die Lagerplätze oder Produkte über das gesamte Geschäftsjahr hinweg einzeln nachweisen zu können.

Ad-hoc-Inventur (lagerplatz- und produktbezogen)

Bei der lagerplatzbezogenen Ad-hoc-Inventur führen Sie die körperliche Bestandsaufnahme für bestimmte Lagerplätze zu einem beliebigen Zeitpunkt im Geschäftsjahr durch. Dieses Inventurverfahren ist manuell gesteuert. Der Anlass für eine Ad-hoc-Inventur kann z. B. eine Beschädigung eines Produkts sein.

Die produktbezogene Ad-hoc-Inventur entspricht der lagerplatzbezogenen Ad-hoc-Inventur, außer dass Sie sie für ein Produkt durchführen. Beispielsweise müssen Sie aufgrund einer Beschwerde eines Kunden gezielt den Bestand des betreffenden Produkts prüfen.

Niederbestandskontrolle (lagerplatzbezogen)

Die Niederbestandskontrolle ist ein Inventurvereinfachungsverfahren, das Sie nebenbei ausführen, wenn Sie LBs quittieren (LB-begleitende Inventur). Dabei machen Sie sich die Tatsache zunutze, dass ein Lagerplatz nach einer Auslagerung gemäß den Lagerplatzdaten in EWM nur noch eine kleine Menge eines Produkts enthalten sollte. Sie legen diese Menge in Form eines Grenzwerts fest, der auf der operativen Mengeneinheit für das Produkt pro Lagertyp basiert. Während der physischen Auslagerung überprüfen Sie, ob die Lagerplatzdaten mit der tatsächlichen Bestandssituation übereinstimmen. Da der Bestand nur eine kleine Menge des Produkts umfasst (ca. drei bis fünf Stück), kann der Kommissionierer diese mit einem Blick erfassen, ohne sie explizit zählen zu müssen.

Sie bestätigen auf der gedruckten LB, dass Sie die Inventur durchgeführt haben. Wenn Sie die LB im System quittieren, legt das System den Inventurbeleg automatisch im Hintergrund auf der Grundlage der LB an. Über die LB-Nummer können Sie dann die Inventurbelegnummer ermitteln.

Hinweis

Eine Variante der Niederbestandskontrolle ist die Nullkontrolle; hier liegt der Grenzewert bei Null.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

     Niederbestandskontrolle mit Inventur (Niederbestandsinventur)

Wenn der Bestand das erste Mal unter den Grenzwert fällt, führen Sie die Niederbestandsinventur durch. Das System legt einen Inventurbeleg an.

     Niederbestandskontrolle ohne Inventur

Wenn Sie die Niederbestandskontrolle mehrmals durchführen möchten, um die Bestandssicherheit zu erhöhen, empfehlen wir diese Einstellung. In diesem Fall wird kein Inventurbeleg angelegt. Sie müssen daher am Ende des Geschäftsjahrs für den Platz eine Inventur durchführen, um einen Inventurbeleg anzulegen.

     Sie können auch die beiden Möglichkeiten kombinieren. Wenn der Bestand das erste Mal unter den Grenzwert fällt, verfährt das System in diesem Fall wie bei der Niederbestandskontrolle mit Inventur (Niederbestandsinventur). Bei jedem weiteren Mal verfährt es wie bei der Niederbestandskontrolle ohne Inventur, d. h., das System erstellt keine Inventurbelege mehr.

Folgende Situationen können auftreten:

     Sie fordern die Niederbestandskontrolle manuell an, wenn Sie feststellen, dass ein Lagerplatz nach der Auslagerung unterhalb des definierten Grenzwerts liegt, aber keine Niederbestandskontrolle für diesen Lagerplatz vorgesehen ist.

     Das System aktiviert die Niederbestandskontrolle automatisch, sobald Sie eine LB zu einem Lagerplatz erstellen, der nach der Auslagerung unterhalb des definierten Grenzwerts liegen sollte.

Bei der LB-Erstellung prüft das System, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:

     Für den Lagerplatz ist keine offene LB vorhanden.

     Für den betreffenden Lagertyp sind negative Mengen unzulässig.

     Für den betreffenden Lagertyp ist Mischbelegung unzulässig, d. h., es ist nur ein Quant vorhanden.

Hinweis 

Im Radio-Frequency-Umfeld erfolgt die Prüfung, wenn Sie die LB quittieren.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, fordert Sie das System auf, die Zählmenge einzugeben, wenn Sie die LB quittieren. Folgende Fälle können auftreten:

     Der Lagerplatz soll leer sein und ist auch tatsächlich leer (Nullkontrolle) oder die Menge auf dem Lagerplatz liegt unter dem zulässigen Grenzwert (Niederbestandskontrolle).

In diesem Fall geben Sie als Zählmenge Null bzw. die Restmenge ein. Das System legt einen Inventurbeleg an.

     Der Lagerplatz soll leer sein, ist aber nicht leer (Nullkontrolle) oder die Menge auf dem Lagerplatz liegt nicht unter dem zulässigen Grenzwert (Niederbestandskontrolle). In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:

     Sie geben die Restmenge ein. Das System erstellt einen Inventurbeleg und zeigt die Differenzen im Difference Analyzer an.

     Sie lehnen die Inventur ab, z. B. weil die Restmenge zu groß ist und Sie sie nicht mit einem Blick erfassen können. In diesem Fall legt das System keinen Inventurbeleg an und zeigt die Differenz auch nicht an.

Empfehlung

Wenn innerhalb des Geschäftsjahrs nicht alle Lagerplätze durch Auslagerung unter den Grenzwert fallen, empfehlen wir, zusätzlich zur Niederbestandskontrolle eine Stichtagsinventur für diesen Inventurbereich festzulegen, so dass Sie am Ende des Geschäftsjahrs für die noch nicht erfassten Lagerplätze eine Stichtagsinventur durchführen können.

Einlagerungsinventur (lagerplatzbezogen)

Die Einlagerungsinventur ist wie die Niederbestandskontrolle ein Inventurvereinfachungsverfahren. In diesem Fall findet die Inventur eines Lagerplatzes bei der ersten Einlagerung auf diesen Platz im Geschäftsjahr statt. Der Lagerarbeiter bestätigt bei der ersten Einlagerung, dass nach der Einlagerung der Bestand auf dem Lager der quittierten Menge in der LB entspricht.

Während des laufenden Geschäftsjahrs findet keine weitere Inventur für den Lagerplatz mehr statt, auch wenn am Ende des Geschäftsjahrs ein völlig anderes Quant auf dem Platz liegen sollte oder der Platz leer ist.

Bei der Einlagerungsinventur prüft das System bei der LB-Erstellung, ob folgende Bedingungen erfüllt sind:

     Der Lagerplatz ist leer.

     Für den betreffenden Lagertyp ist Mischbelegung unzulässig, d. h., es ist nur ein Quant vorhanden.

     Sie lagern zum ersten Mal im Inventurjahr ein.

Hinweis

Im Radio-Frequency-Umfeld erfolgt die Prüfung, wenn Sie die LB quittieren.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, fordert Sie das System auf, die Zählmenge einzugeben, wenn Sie die LB quittieren. Folgende Fälle können auftreten:

     Der Lagerplatz ist tatsächlich leer.

Nach dem Quittieren der LB ist also die Lagerplatzmenge gleich der LB-Menge. Das System legt einen Inventurbeleg über diese LB-Menge an.

     Der Lagerplatz ist nicht leer, d. h., es befinden sich noch Produkte auf dem Lagerplatz.

In diesem Fall lehnen Sie die Einlagerungsinventur ab. Das System legt keinen Inventurbeleg an.

Empfehlung

Wenn innerhalb eines Geschäftsjahrs nicht auf allen Lagerplätzen eine Einlagerung stattfindet, empfehlen wir, zusätzlich für den betroffenen Lagertyp eine Stichtagsinventur vorzusehen, so dass Sie am Ende des Geschäftsjahrs für die noch nicht erfassten Lagerplätze eine Stichtagsinventur durchführen können.

Lagerplatzprüfung

Die Lagerplatzprüfung ist ein Kontrollverfahren, bei dem Sie lediglich überprüfen, ob ein Produkt sich tatsächlich am richtigen Lagerplatz befindet. Die Menge des Produkts am Lagerplatz spielt dabei keine Rolle. Die Lagerplatzprüfung ist daher kein Inventurverfahren im engeren Sinne.

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