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Einzugsermächtigung 
Schriftliche, jederzeit widerrufliche Ermächtigung, die ein Zahlungspflichtiger einem Zahlungsempfänger erteilt, fällige Forderungsbeträge mittels Lastschrift von seinem Konto einziehen zu lassen (z. B. Telefongebühren, Versicherungsprämien, Strom).
Beim Lastschrifteinzugsverfahren auf Basis der Einzugsermächtigung liegt der Zahlstelle im Gegensatz zum Abbuchungsauftrag kein Auftrag vor, dessen Vorhandensein bei der Vorlage von Lastschriften geprüft werden müsste. Daher wird die Einzugsermächtigung im Account Management nicht gesondert abgebildet.
Das Vorgehen bei der Einzugsermächtigung, d. h. die Buchung der einzulösenden Lastschriften ist identisch mit dem Vorgehen beim Abbuchungsauftrag.
Lastschriften, die im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens vorgelegt werden, kann der Zahlungspflichtige im Gegensatz zum Abbuchungsauftrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen wegen Widerspruchs zurückgeben, wenn sein Konto unberechtigt belastet wurde oder er mit der Belastung nicht einverstanden ist.
Andere mögliche Rückgabegründe sind:
· Das zu belastende Konto weist keine ausreichende Deckung auf.
· Die Lastschrift ist unanbringlich, da die Angaben über den Zahlungspflichtigen nicht eindeutig sind.
· Die Lastschrift ist unanbringlich, da das Konto des Zahlungspflichtigen nicht oder nicht mehr besteht.
Der Lastschrifteinzug auf Basis der Einzugsermächtigung ist das am häufigsten verwendete Lastschriftverfahren im Massenlastschriftverkehr. Daneben gibt es das Lastschrifteinzugsverfahren auf Basis des Abbuchungsauftrags. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Abschnitt Abbuchungsauftrag der SAP-Bibliothek.