Erlösaufteilung (BTA) im Lizenzverkaufsvertrag Aufteilung eines sachlich begrenzten IP-Rechtes in einer Lizenzeinnahmen-Vertragsposition
(IR-Vertragsposition) in mehrere Teilrechte.
Die Erlösaufteilung steuert, welche Kontierungsobjekte die Erlöse verursacht haben und bei der Buchung im Rechnungswesen mitbebucht werden sollen.
Pro Teilrecht entsteht eine sogenannte BTA (Business Transaction Allocation)-Position.
Die Erlösaufteilung findet immer vor der Erlösrealisierung statt, ist jedoch optional. Bei Bedarf bearbeiten Sie die Verteilung im Lizenzverkaufsvertrag.
Verwendungsbeispiel
Beim Verkauf eines Rechts europaweit können die entsprechenden Lizenzgebühren mithilfe von BTA-Positionen auf Länderebene (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, usw.) aufgeteilt werden. Die Erlöse werden somit aufgeteilt, bevor sie an die Erlösrealisierung übergeben werden.
Pro Land entsteht eine BTA, die als Unterposition einer Royalty-Position alle notwendigen Informationen zur Bestimmung des Erlösobjektes enthält (d.h. die relevanten Rechtedimensionen, einen Prozentsatz bzw. ein relatives Gewicht das auf das Erlösobjekt entfällt, sowie den Zeitpunkt für die Erlösrealisierung).
Beispiel:
Gebiet: Deutschland |
Markt: Pay TV |
Sprache: Deutsch |
Prozentsatz: 20% |
Gebiet: Frankreich |
Markt: Pay TV |
Sprache: Französisch |
Prozentsatz: 60% |
Gebiet: Italien |
Markt: Pay TV |
Sprache: Italienisch |
Prozentsatz: 20% |
Es müssen insgesamt immer 100 % verteilt werden.
Voraussetzungen
Die Aufteilungsattribute müssen eine Teilmenge der Royalty-Dimensionen sein. Sie müssen nur die aufteilungsrelevanten Attribute bearbeiten. Das System übernimmt die restlichen Attribute aus der Royalty-Dimension.
Beispiel:
Sie möchten die Rechte TV, Portugal, Portugiesisch und TV, Brasilien, Portugiesisch in einer Vertragsposition verkaufen: In diesem Fall müssen Sie nur die Aufteilung für die Länder Portugal und Brasilien angeben. Der Markt und die Sprache werden automatisch dazugelesen.
Die Erlösrealisierungsmethode wird auf der Ebene der Royalty-Position festgelegt. Ist einer Verkaufsposition ein Fakturierungsplan zugeordnet, so gelten die BTA-Positionen für jede Fakturaanforderungsposition, obwohl sie nur einmal der Verkaufsposition zugeordnet sind.
Integration
Wenn die Abrechnung von Outgoing Royalties auf feinerer Stufe erfolgen soll oder IPM-Daten im Controlling oder SAP NetWeaver Business Intelligence (BI) über das Reporting abgebildet werden sollen, muss die BTA-Aufteilung auch dann erfolgen, wenn die Erlösrealisierung nicht erforderlich ist.
Hinweis
Wenn Sie eine Erlösaufteilung für eine variable Royalty-Position (nutzungsabhängige Position) pflegen, verteilt das System die Erlöse immer entsprechend der statischen Zuordnung im Verkaufsvertrag, unabhängig davon, was Sie in der Nutzungsrückmeldung gepflegt haben.