Aufteilung im Lizenzeinkaufsvertrag
Analog zur Erlösaufteilung (BTA) im Lizenzverkaufsvertrag können Sie mit Hilfe der Aufteilung im Lizenzeinkaufsvertrag eine Rechteeinkaufsposition auf verschiedene Kontierungsobjekte wie IP oder Markt aufteilen.
Wenn Sie die Aufteilung einer verwertungsabhängigen Position zuordnen, so übersteuert diese die Aufteilung, die sich im OR-Datensammler aus den zugeordneten Verkäufen ergibt.
Nach Fakturierung einer Position sind keine Änderungen mehr möglich.
Die Aufteilung im Lizenzeinkaufsvertrag wird nicht an SAP NetWeaver Business Intelligence (BI) weitergeleitet, d. h. die Vertragswerte von Vorauszahlungen und festen Beträgen werden nicht aufgeteilt. Folgeapplikationen wie die Billing Engine übergeben die Werte aufgeteilt an BI.
Um die Aufteilung im Lizenzeinkaufsvertrag nutzen zu können, müssen Sie folgende Customizing-Aktivitäten durchführen:
Aktivität |
Menüpfad |
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Fakturierungsplanarten definieren und Positionstypen zuordnen |
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Aufteilungsposition in Positionstypenfindung aufnehmen |
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Wenn Aufteilungszeilen im Lizenzeinkaufsvertrag existieren, führt das System die gleichen Prüfungen wie bei der Erlösaufteilung (Business Transaction Allocation) durch:
Die Summe aller aufgeteilten Prozentsätze muss 100 % ergeben.
Die Rechtedimensionen in der Aufteilung müssen zu den Rechtedimensionen im Rechteumfang passen. Sie können diese Prüfung anhand des Business Add-Ins CRM_IPM_REVPLAN_DFLT beeinflussen.
Das Produkt muss ein Teil der Produkthierarchie des Positionsprodukts sein. Sie können diese Prüfung durch eine Implementierung des BAdI CRM_IPM_REVPLAN_CHK beeinflussen. Die Prüfung hat keinen Einfluss auf bestehende Verträge.
Hinweis
Die Produkthierarchieprüfung ist die Default-Implementierung. Jede eigene Implementierung ändert dies.
Wenn eine Rechtedimension mehrere Werte enthält, muss eine Aufteilung eingegeben werden.
Hinweis
Das System führt in diesem Fall die obigen Prüfungen nur dann durch, wenn der Position im Lizenzeinkaufsvertrag ein Aufteilungsplan zugeordnet ist. Im Gegensatz hierzu erfolgen diese Prüfungen im Lizenzverkaufsvertrag immer, selbst wenn kein Aufteilungsplan zugeordnet ist.