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Die Empfängerkasse lehnt übertragene DEÜV-Meldungen ab  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Sie erhalten von der Empfängerkasse die Mitteilung, dass von Ihnen erstellte DEÜV-Meldungen abgelehnt wurden.

In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:

...

       1.      Korrekturen durchführen

In einem ersten Schritt korrigieren Sie die von der Annahmestelle bemängelten Angaben in den Stammdaten bzw. im Customizing. Dadurch bewirken Sie, dass in der Folgeperiode eine Rückrechnung durchgeführt wird und die Fehler, die zur Ablehnung der Meldung geführt haben, in den Abrechnungsergebnissen korrigiert werden.

       2.      Status Abgelehnt setzen

In einem zweiten Schritt setzen Sie für die abgelehnten Meldungen den Status auf Abgelehnt.

Meldungen, die von der Empfängerkasse mit dem Vermerk "Abgelehnt" zurückgeschickt werden, sind im System noch im Status Übertragen abgespeichert. Würden diese Meldungen nach einer Rückrechnung in der Folgeperiode neu erstellt, so würde der Report RPCD3VD0 (Meldungen erstellen) zunächst eine Stornierung der alten Meldung und anschließend eine neue Meldung mit den durch die Rückrechnung korrigierten Daten erstellen. Da eine abgelehnte Meldung aus Sicht der Empfängerkasse als nicht abgegeben gilt, darf eine solche Meldung auch nicht storniert werden. Durch setzen des Status Abgelehnt bewirken Sie, dass beim nächsten DEÜV-Lauf aufgrund der Rückrechnung zwar eine neue DEÜV-Meldung erstellt wird, aber keine Stornierung.

Um den Status abgespeicherter Meldungen auf Abgelehnt zu setzen, steht der Hilfsreport RPUD3AD0 (Kennzeichnen und löschen von DEÜV-Meldungen) zur Verfügung. Mit dem Report kann der Status abgespeicherter Meldungen geändert werden.

Siehe auch:

Kennzeichnen und löschen von DEÜV-Meldungen (RPUD3AD0)

       3.      DEÜV-Meldungen neu erstellen

Nach dem nächsten Abrechnungslauf führen Sie den normalen Prozess zum Erstellen, Übermitteln und Bescheinigen von DEÜV-Meldungen durch. Der Report RPCD3VD0 (Meldungen erstellen) erkennt die durch Rückrechnung geänderten Meldetatbestände. In der Tabelle der abgespeicherten DEÜV-Meldungen erkennt der Report, dass bereits Meldungen zu diesen Meldetatbeständen erstellt wurden. Da diese alten DEÜV-Meldungen den Status Abgelehnt tragen, wird keine Stornierung erstellt, sondern lediglich eine neue Meldung erzeugt.

Hinweis

Falls die Empfängerkasse die DEÜV-Meldungen trotz Korrektur erneut ablehnt, bietet das System die Möglichkeit, die betroffenen Mitarbeiter von der DEÜV auszuschließen. Hierzu müssen Sie für diese Mitarbeiter das Kennzeichen DEÜV-Übertragungssperre im Infotyp DEÜV (0020) setzen. Der Report RPCD3VD0 (Meldungen erstellen) erstellt auch für diese Mitarbeiter DEÜV-Meldungen, speichert die Meldungen jedoch im Status Gesperrt. Gesperrte Meldungen können nicht übertragen werden. Stattdessen können Sie diese Meldungen mit dem Report RPCD3LD0 (DEÜV-Meldungen anzeigen) ausdrucken und manuell weiter bearbeiten.

 

 

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