Eingefrorene Durchschnitte
Zum Berechnen von Durchschnitten können Sie mit dem SAP-System Durchschnitte einfrieren, d.h. den zu Beginn einer Abwesenheit über mehrere Perioden berechneten Durchschnittswert für alle Perioden der Abwesenheit verwenden, anstatt diesen pro Periode immer wieder neu zu berechnen.

Ein Mitarbeiter hat in den Perioden 04 und 05 Urlaub. Die Abwesenheit Urlaub wird nach dem Durchschnittsprinzip bewertet. Für die Berechnung sollen drei Vorperioden herangezogen werden.
In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeiten:
· Normale Bewertung nach dem Durchschnittsprinzip
Die Abwesenheit wird erstmals in Periode 04 nach dem Durchschnittsprinzip bewertet. Die relevanten Vorperioden sind die Perioden 01, 02 und 03.
Die zweite Bewertung der Abwesenheit erfolgt in Periode 05. Die relevanten Vorperioden sind in diesem Fall 02, 03 und 04.
Die Abwesenheit kann in den Perioden 04 und 05 unterschiedlich bewertet werden, da für die Berechnung jeweils die Durchschnittsgrundlagen unterschiedlicher Vorperioden verwendet werden.
· Bewertung über eingefrorene Durchschnitte
Die Abwesenheit wird zu Beginn der Abwesenheit in Periode 04 nach dem Durchschnitt bewertet. Die relevanten Vorperioden sind die Perioden 01, 02 und 03. Danach wird der berechnete Durchschnitt eingefroren, d.h. gespeichert und in der folgenden Periode 05 wieder verwendet.
Die Abwesenheit wird in den Perioden 04 und 05 mit einem eingefrorenen Durchschnitt gleich bewertet.

Die Abwesenheitsdauer eines Mitarbeiters ist entscheidend dafür, ob ein Durchschnitt eingefroren weden soll oder eine Abwesenheit mit einem eingefrorenen Durchschnitt bewertet werden soll. Bis Release 4.5 wurde die Abwesenheitsdauer im R/3-System nach Abschluß der Durchschnittsberechnung in der Personalrechenregel X016 abgefragt. Informationen finden Sie im Abschnitt Technischer Ablauf der Durchschnittsverarbeitung.
In der Durchschnittsverarbeitung ab Release 4.6 wird diese Information intern im Coding abgefragt.