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Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt Beispiel 6: Personalabrechnung im Fremdsystem verwendet keine Rückrechnungen (R4); Funktionen Änderungsprüfung und Abgrenzung aktiv  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Das Fremdsystem verwendet keine Rückrechnungen in der Personalabrechnung. Sie möchten deshalb die Differenzen aus den Rückrechnungen sammeln und mit der entsprechenden Originalperiode der Personalabrechnung übertragen. Wählen Sie dafür die Rückrechnungsoption R4.

Zusätzlich möchten Sie die Funktionen Änderungsprüfung und Abgrenzung für Lohnarten aktivieren. Es kann zu Problemen kommen, weil die Information (Lohnart) derart komprimiert wird, daß das Ergebnis falsch interpretiert werden kann.

In diesem Fall ergeben sich für die Lohnart Gesamtbrutto folgende Ergebnisdaten für den Datenexport:

Abrechnungsperiode

Lohnart Gesamtbrutto aus der Ergebnistabelle (RT)

01 in 01

3 000,00

02 in 02

------------ (da keine Änderungsprüfung aktiv)

01 in 03

------------

02 in 03

------------

03 in 03

4 500,00

03 in 04

------------

04 in 04

-3 500,00 (erster Eintrag)

< ... < (zusätzliche Abgrenzungsinformation)

Problem

Die Ermittlung des Betrages 4 500,00 (2 * 500,00 + 3 500,00 = 4 500,00) ist hier nicht rekonstruierbar. Das ist aber notwendig, weil mit der Änderungsprüfung gearbeitet wird.

Lösung

Um dieses Problem zu lösen, sollten Sie die Lohnartenoption für die Rückrechnung DT aktivieren. Die Werte der Lohnart Gesamtbrutto sehen folgendermaßen aus:

 

Abrechnungsperiode

Lohnart Gesamtbrutto aus der Ergebnistabelle (RT)

Lohnart Gesamtbrutto aus der Tabelle ($DRT)

01 in 01

3 000,00

------------

02 in 02

------------

------------

01 in 03

-----------

------------

02 in 03

-----------

------------

03 in 03

3 500,00

1 000,00

03 in 04

------------

------------

04 in 04

< ... <

-3 500,00

 

Erklärung

  1. In der Abrechnungsperiode 03 in 03 werden die Rückrechnungsdifferenz von 1.000,00 und der Betrag von 3.500,00 separat ausgewiesen. Daraus ergibt sich eindeutig, daß der aktuelle Wert der Lohnart in der Abrechnungsperiode 03 in 03 3.500,00 beträgt.
  2. Dieser Sachverhalt wäre in der kommenden Abrechnung der Abrechnungsperiode 04 in 04 insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Lohnart den Wert von 3 500,00 beibehalten hätte und durch eine aktive Änderungsprüfung nicht mehr aufträte. In diesem Fall wäre es unklar, ob dem Mitarbeiter ein Betrag von 3.000,00 oder von 4.500,00 zustünde.

  3. Die Änderungsprüfung sendet die Abgrenzungsinformation in der Abrechnungsperiode 04 in 04, obwohl die Lohnart bereits in der Abrechnungsperiode 03 in 04 nicht mehr auftritt.

Die Ursache dafür ist die Auswahl der Option Export nur in Originalperiode auf dem Selektionsbild des Exportprogramms.

Hätten Sie diese Option nicht ausgewählt, so würde die Toolbox die Abgrenzungsinformation bereits in der Abrechnungsperiode 03 in 04 senden.