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Funktionsdokumentation Validierung mit Gruppierungsmerkmal  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Verwendung

In bestimmten Situationen kann es sinnvoll oder zwingend erforderlich sein, die Prüfregeln, die Sie im Rahmen einer Validierungsmethode definiert haben, nicht pauschal auf den gesamten Datenbestand anzuwenden, sondern diesen Datenbestand zunächst nach bestimmten Kriterien zu zerlegen und die Validierung für die so erzeugten Teildatenbestände auszuführen.

Beispiel

So ist etwa der Fall vorstellbar, dass eine Validierung den angestrebten Nullsaldo von Aktiva und Passiva für den Konsolidierungskreis bestätigt, obwohl bei detaillierter Validierung der einzelnen Konsolidierungseinheiten Restbeträge ausgewiesen werden, die sich jedoch in der Summe wieder ausgleichen. In einem solchen Fall müssten Sie natürlich durch geeignete Maßnahmen zunächst die Bilanzen aller Konsolidierungseinheiten zum Ausgleich bringen, um dadurch automatisch auch die Aktiva und Passiva auf der Ebene des Konsolidierungskreises auszugleichen.

Die Validierung eines nach bestimmten Gruppierungsmerkmalen gegliederten Datenbestands erlaubt also eine detailgenaue Überprüfung des Datenbestands im Hinblick auf technische und betriebswirtschaftliche Konsistenz.

Voraussetzungen

Die Gruppierungsfunktion steht nur für Validierungsmethoden vom Typ Datenzeilen saldiert zur Verfügung.

Funktionsumfang

Sie können die Gruppierungsfunktion gezielt für einzelne Prüfregeln innerhalb einer Validierungsmethode nutzen. Dabei wählen Sie aus der Menge der verfügbaren Merkmale dasjenige aus, nach dem Sie den Datenbestand für die Validierung gruppieren wollen. Falls einem Merkmal Attribute zugeordnet sind, können Sie auch die Attributwerte für die Gruppierung heranziehen.

Sie können auch mehrere Gruppierungsmerkmale auswählen. In diesem Fall zerlegt das System den Datenbestand in so viele Teilmengen, wie sich durch Ausmultiplizieren der vorhandenen Ausprägungen aller Gruppierungsmerkmale ergeben und wendet die entsprechende Prüfregel nacheinander auf jede dieser Teilmengen an.

Das System weist als Ergebnis einer Validierung nach einer gruppierten Prüfregel genau dann ein positives Prüfergebnis aus, wenn die Anwendung der Prüfregel für keine Teilmenge zu einem negativen Ergebnis geführt hat; anderenfalls (also beim Auftreten mindestens eines negativen Ergebnisses) betrachtet das System das Ergebnis der Prüfregel insgesamt als negativ. Liegen für einen bestimmten Wert des Gruppierungsmerkmals (oder für eine Kombination von Werten mehrerer Merkmale) keine Daten oder ausschließlich Nullwerte vor, so notiert das System hierfür ein positives Prüfergebnis.

Für Prüfregeln, für die ein oder mehrere Gruppierungsmerkmale definiert sind, gilt folgende Besonderheit: Wie sonst auch stehen in den je nach Prüfergebnis auszugebenden Meldungen bis zu vier Variablen zur Verfügung. Die vierte Variable wird jedoch stets vom System mit einer Zeichenfolge gefüllt, die die aneinandergehängten Werte der Gruppierungsmerkmale für die aktuelle Prüfung angibt. Weitere Informationen finden Sie unter Verwendung von Meldungsvariablen.

Hinweis

Wie oben ausgeführt, führt die Verwendung von Gruppierungsmerkmalen bei der Validierung dazu, dass eine so definierte Prüfregel nicht nur einmal, sondern so oft ausgeführt wird, wie Merkmalswerte (oder deren Kombinationen) vorhanden sind. Die Laufzeit der Validierung erhöht sich dadurch entsprechend. Als Faustregel gilt: Die Prüfung jedes Merkmalswerts verbraucht etwa soviel Rechenzeit wie die Abarbeitung einer vollständigen Prüfregel ohne Gruppierungsmerkmal.

Beispiel

Sie wollen mit Hilfe der Validierung prüfen, ob der kumulierte Wert der Bilanzposition A größer ist als der von Position B (jeweils in Hauswährung). Dabei interessiert Sie nicht nur das Prüfergebnis über den gesamten zu prüfenden Datenbestand, sondern auch eine Differenzierung der Ergebnisse nach dem Land der jeweiligen Konsolidierungseinheiten. In der Datenbasis befinden sich folgende zu prüfende Summensätze:

Summensätze

Land

Position

Wert in Hauswährung

FR

A

700

FR

B

900

LU

A

500

IT

B

0

IT

C

200

Sie haben folgende Prüfregel definiert:

LC_YTD (Position A) > LC_YTD (Position B)

Sie wählen Gruppieren und tragen in die Liste der Gruppierungsmerkmale, die das System jetzt anzeigt, das Merkmal Land ein. Dies bewirkt, dass die Prüfregel nicht über die aggregierten Werte aller fünf Datensätze ausgeführt wird, sondern einzeln für jede Gruppe von Datensätzen mit demselben Wert für das Merkmal Land.

Da in den zu prüfenden Datensätzen drei verschiedene Länder vorkommen, liefert das System die folgenden drei Prüfergebnisse:

Prüfungen (gruppiert nach Land)

Land

Wert (A)

Operator

Wert (B)

Ergebnis

FR

700

>

900

FALSE

LU

500

>

n/a

TRUE

IT

n/a

>

0

TRUE

In diesem Fall führt das negative Teilergebnis für das Land FR dazu, dass die Validierungsmethode insgesamt ein negatives Prüfergebnis liefert.

Ohne die Gruppierung nach dem Land würde sich demgegenüber folgendes ergeben:

Prüfung (ohne Gruppierung)

Wert (A)

Operator

Wert (B)

Ergebnis

1200

>

900

TRUE

D.h., bei Verzicht auf die Gruppierung liefert die Validierungsmethode das gegenteilige Ergebnis im Vergleich zur gruppierten Prüfung.

 

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