Entering content frameObject documentation Steuerdaten (Infotyp 0060) Locate the document in its SAP Library structure

Im Infotyp Steuerdaten Niederlande (0060) können Sie die Steuerdaten des Mitarbeiters pflegen. Diese Daten werden insbesondere in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für eine Reihe von Auswertungen benötigt.

Note

Zusätzliche Daten zur Verwaltung und Verarbeitung einer Reihe von speziellen steuerlichen Sonderregelungen (Pensioenbreuk, Canada regeling, Vertraagd loon) können Sie im Infotyp Spezielle Regelungen Niederlande (0317) hinterlegen.

Siehe auch:

Spezielle Regelungen (Infotyp 0317)

Die Daten des Infotyps Steuerdaten Niederlande (0060) lassen sich grob in zwei Gruppen unterteilen. Es handelt sich dabei einerseits um Steuergrunddaten, die für jeden Mitarbeiter vorhanden sein müssen (siehe 1.), sowie andererseits um Informationen, mit denen für einen Mitarbeiter bestimmte steuererleichternde Ausnahmeregelungen definiert werden (siehe 2. und 3.).

1. Steuergrunddaten

Note

Das Abrechnungsprogramm liest den an dieser Stelle abgelegten Familienstand. Der im Infotyp Daten zur Person (0002) erfaßte Familienstand ist für Abrechnungszwecke nicht relevant und dient lediglich zur Information.

Über dieses Feld wird gesteuert, ob für die Ermittlung von Overhevelingstoeslag und Loonheffing die für Bezüge aus einem aktuellen Arbeitsverhältnis gültige sog. weiße Tabelle oder die für Bezüge aus früheren Arbeitsverhältnissen gültige sog. grüne Tabelle herangezogen werden soll.

Innerhalb der weißen bzw. grünen Tabelle wird auf einer weiteren Ebene unterschieden zwischen:

Über dieses Feld steuern Sie die Selektion der gewünschten Tabelle.

Die Besteuerung von Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld kann nach einem besonderen, in der weißen bzw. grünen Tabelle festgelegten Prozentsatz des steuerpflichtigen Jahresgehaltes des Vorjahres erfolgen. Für Mitarbeiter, die dem Unternehmen bereits ein Jahr lang angehören, wird dieser Betrag automatisch über die Abrechnung ermittelt. Er kann jedoch überschrieben werden. Für neu in das Unternehmen eingetretene Mitarbeiter muß manuell ein entsprechender Wert erfaßt werden.

Dieses Kennzeichen bezeichnet die Haupteinkommensquelle des Mitarbeiters. Das Feld wird nicht zu Abrechnungszwecken herangezogen. Die hier abgelegten Informationen sind jedoch für die zuständige Finanzbehörde relevant.

Hier können Sie angeben, ob der Mitarbeiter ergänzende Leistungen, wie z.B. einen Firmenwagen, in Anspruch nimmt. Auch dieses Feld wird nicht zu Abrechnungszwecken herangezogen.

2. Abweichende steuerrelevante Sachverhalte für bestimmte Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen wie Heimarbeiter oder Sozialhilfeempfänger, gelten abweichende Steuertabellen bzw. besondere Umrechnungsregeln. Für diese Mitarbeiter dürfen die Felder Berechnungstabelle (Berekeningstabel) und Umrechnungsregel (Herleidingsregel) nicht gefüllt werden.

Der Gesetzgeber bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich aus Glaubens- oder Gewissensgründen von der Entrichtung von Geldern befreien zu lassen, über die beispielsweise die sog. Volksverzekeringen (Sozialhilfe etc.) finanziert werden. Der darauf entfallende Betrag ist statt dessen als Lohnsteuer abzuführen.

Für bestimmte Personengruppen gelten abweichende Steuer- und Beitragssätze. Zu diesen Personengruppen zählen z.B. Langzeitarbeitslose, die unter die Regelungen des Wet Kaderregeling Arbeidsinpassing fallen oder ausländische Steuerpflichtige. Aus diesem Grund wird für solche Personen im Anschluß an die Ermittlung der Nettobezüge eine entsprechende Umrechnung durchgeführt. In diesem Feld wird geschlüsselt, nach welcher Regel diese Umrechnung erfolgen soll.

Ausländische Arbeitnehmer, die nur zeitlich befristet in den Niederlanden arbeiten, genießen einen besonderen Steuervorteil. Gemäß der 35-%-Regelung (35%-regeling) unterliegen lediglich 35% ihrer Gesamtbezüge der Steuerpflicht. Der verbleibende Anteil der Bruttobezüge wird netto ausbezahlt.

Bei Mitarbeitern, die neben ihren regelmäßigen Bezügen auch einmalige, ergänzende Zahlungen erhalten, kann für die Besteuerung dieser Sonderzahlungen grundsätzlich eines der folgenden beiden Verfahren angewendet werden:

Die Besteuerung der Sonderzahlung erfolgt mit einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Jahresgehalt des Vorjahres (abzüglich eventueller steuerbehördlicher Verfügungen, die eine abweichende, niedrigere Besteuerungsgrundlage begründen).

Die Besteuerung der Sonderzahlung erfolgt regulär nach der allgemeinen Tabelle.

Gemäß der sogenannten Voordeelregel kann nun für den Mitarbeiter die im konkreten Einzelfall steuerlich günstigste Regelung gewählt werden:

Die allgemeine Tabelle kann herangezogen werden, wenn die Besteuerung der Sonderzahlung nach der allgemeinen Tabelle günstiger ist als die Besteuerung nach der Sonderzahlungstabelle, die eigentlich für die Veranschlagung von Sonderzahlungen vorgesehen ist.

Note

Eine Reihe von Mitarbeitern wie z.B. ausländische Arbeitnehmer sind von der Inanspruchnahme der Voordeelregel ausgenommen. Dieser Sachverhalt wird über das Feld Geen voordeelregel abgebildet, über das der einzelne Mitarbeiter von der Vorteilsklausel ausgeschlossen werden kann. Dafür sind entsprechende Einstellungen im Customizing erforderlich.

3. Behördliche Verfügungen

Unter gegebenen Umständen kann ein Mitarbeiter bei der zuständigen Steuerbehörde eine steuerliche Ausnahmeregelung beantragen. Solche behördlichen Verfügungen gelten in der Regel für die Dauer eines Jahres.

Im Feld Verfügungskennzeichen (Code beschikking) wird angezeigt, um welche Art von Verfügung es sich handelt. Das System vergibt automatisch das entsprechende Kennzeichen in Abhängigkeit von den in dieser Feldgruppe erfaßten Werten.

In der Personalwirtschaft können Sie folgende Verfügungen berücksichtigen:

Das Datum der Verfügung und die Höhe des zugrunde gelegten steuerpflichtigen Jahresgehaltes werden in den Feldern Verfügung Steuerbehörde (Machtiging inspecteur) und Abweichung Sonderzahlungen (Afwijkend bijzonder tarief) abgelegt.

Erwartet der Mitarbeiter beispielsweise am Jahresende eine größere Steuerrückzahlung, so hat er die Möglichkeit, schon im Vorfeld einen Ausgleich zu schaffen, indem bei der Berechnung der Steuer für Sonderzahlungen ein abweichendes Jahresgehalt zugrunde gelegt wird.

Die für die Abzugsposten relevanten Daten werden in den folgenden Feldern eingegeben:

Example

Hypothek Eigenheim

Genehmigt die Finanzbehörde die Zuordnung des Mitarbeiters zu einer anderen Steuerklasse, können Sie diesen Sachverhalt in den Feldern Verfügung Steuerklasse (Beschikking Tarifgroep) und Abweichende Steuerklasse (Afwijkende tariefgroep) erfassen.

Nicht versicherungspflichtige ausländische Steuerzahler können eine günstigere Umrechnungsregel beantragen. Das Datum der entsprechenden Verfügung sowie die abweichende Umrechnungsregel werden in den Feldern Verfügung Tarif Ausland (Beschikking buitenlands tarief) und Abweichende Umrechnungsregel (Afwijkende herleidingsregel) gepflegt.

Note

Über den Report RPIBBLN0 können Sie eine Reihe von Feldern des Infotyps Steuerdaten Niederlande (0060) zurücksetzen:

So werden u.a. die Infotypsätze der Mitarbeiter, für die Ausnahmeregelungen genehmigt wurden, bei Ablauf der einjährigen Gültigkeitsperiode abgegrenzt und zurückgesetzt. Wird für den Mitarbeiter erneut eine Ausnahmeregelung genehmigt, so ist dies durch Hinzufügen eines neuen Satzes im System abzubilden. Auch der im Feld Jahresgehalt Sonderzahlungen (Jaarloon BT) enthaltene Wert wird über diesen Report zurückgesetzt.

Um auf das Einstiegsbild für die Programmausführung zu gelangen, wählen Sie System ® Dienste ® Reporting.

Note

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