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Verwendung

Hier legen Sie alle für die Beleihungswertermittlung erforderlichen Daten an. Um einen Beleihungswert anlegen zu können, müssen Sie das zugehörige Objekt identifizieren.

Bei der Beleihungswertermittlung müssen Sie den Sachwert bzw. Ertragswert nicht berechnen. Stehen alle erforderlichen Informationen für die Berechnung zur Verfügung, führt das System die Sachwert- und/oder die Ertragswertberechnung automatisch aus.

Vorgehensweise

  1. Wählen Sie eine der zwei Vorgehensweisen:
  2. Vorgehensweise 1:

    1. Wählen Sie Stammdaten ® Objekte ® Beleihungswertermittlung ® Anlegen.
    2. Geben Sie die Objektnummer ein bzw. wählen Sie über Selektionskriterien
      ein Objekt aus.

Vorgehensweise 2:

    1. Wählen Sie Stammdaten ® Objekte ® Objektbearbeitung ® Ändern.
    2. Geben Sie die Objektnummer ein bzw. wählen Sie über Selektionskriterien
      ein Objekt aus. Sie gelangen auf das Grunddatenbild.
    3. Um zur Beleihungswertverwaltung zu verzweigen, wählen Sie die Funktion Umfeld ® Beleihungswert. Es wird Ihnen eine Übersicht über alle Beleihungswerte zum Objekt angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, einen Beleihungswert zu markieren und diesen zu ändern, zu kopieren bzw. diesen anzeigen zu lassen.
    4. Um zum Bild Beleihungswert anlegen: Details zu verzweigen, wählen Sie nun die Funktion Beleihungswert anlegen.
  1. Sie gelangen in das Bild Beleihungswert anlegen: Details, welches eine Übersicht der Objektdaten und der (noch zu ermittelnden) Beleihungswerte beinhaltet.
    1. Geben Sie die Bewertungsart (z.B. Kurzwertermittlung, Vorbewertung) und den Bewertungsstatus (vorläufig, endgültig) ein. Der Status festgesetzt kann nur über die Funktion Beleihungswert ® festsetzen gesetzt werden.
    2. Im unteren Teil der Maske sehen Sie eine Übersicht der noch zu ermittelnden Beleihungswerte.
  1. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, über die Drucktasten am oberen Bildschirmrand, folgende Funktionen zu bearbeiten:
  1. Je nachdem welchen Wert das Feld Wohn/TeilEigen hat (0 oder 1), können Sie eine der nachfolgend aufgeführten Funktionen bearbeiten. (Dies wird in den Bewertungsgrundlagen zum Objekt festgelegt).
    1. Über die Funktion Springen ® Sachwert ® Wohnungs-/Teileig. können Sie folgende Funktionen bearbeiten (entspricht Wert 1):
    1. Über die Funktion Springen ® Sachwert ® Sonstige Objekte können Sie folgende Funktionen bearbeiten (entspricht Wert 0):
  1. Mit Hilfe der Funktion Beleihungswert ® Bewertungsvorlage können Sie Preise aus einer vorhandenen Beleihungswertermittlung zum selben Objekt übernehmen. (Siehe auch Bewertungsvorlage).
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