Verwendung
Hier legen Sie alle für die Beleihungswertermittlung erforderlichen Daten an. Um einen Beleihungswert anlegen zu können, müssen Sie das zugehörige Objekt identifizieren.
Bei der Beleihungswertermittlung müssen Sie den Sachwert bzw. Ertragswert nicht berechnen. Stehen alle erforderlichen Informationen für die Berechnung zur Verfügung, führt das System die Sachwert- und/oder die Ertragswertberechnung automatisch aus.
Vorgehensweise
Vorgehensweise 1:
Vorgehensweise 2: