
Ertragswert ermitteln
Vorgehensweise
Es erscheint eine neues Bild, auf dem die Gebäudeteile aufgelistet sind. Sollte die Liste nicht vollständig sein, müssen Sie weitere Gebäudeteile im Rahmen der Funktionen zur Objektverwaltung anlegen, zur Beleihungswertermittlung zurückkehren und einen neuen Beleihungswert anlegen.
Geben Sie die zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten erforderlichen Basisprozentsätze differenziert nach gewerblich und nicht gewerblich (für Wohnzwecke) genutzten Gebäudeteilen ein und springen Sie zurück zum Ertragswert-Bild.
Soll keine detaillierte Erfassung der Bewirtschaftungskosten über das Bild Ertragswert Bewirtschaftungskosten anlegen erfolgen, geben Sie im unteren Teil des Bildes Ertragswert die Bewirtschaftungskostenpauschalen in Form von Prozentsätzen für Wohn- und Gewerbezwecke ein. Die Berechnung der Bewirtschaftungskosten erfolgt auf der Basis der Jahresroherträge für Wohn- und Gewerbeflächen.
Falls Sie bereits im Bild Bewirtschaftungskosten Angaben gemacht haben, werden Eingaben zu Bewirtschaftungskostenpauschalen im Bild Ertragswert nicht berücksichtigt.
Der Kapitalisierungszins wird zur Ermittlung des Ertragswerts aus dem Jahresreinertrag benötigt.