Anfang des InhaltsbereichsVorgehensweisen Ertragswert ermitteln  Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Vorgehensweise

  1. Mit dieser Funktion können Sie die Ertragswerte für Außenbereich, Garagen und Stellplätze eingeben. Das System unterscheidet zwischen gewerblicher und Wohnnutzung, je nachdem welche Gebäudeteile mit welcher Nutzungsart Sie angelegt haben.
  2. Um die Ertragswerte für die einzelnen Gebäudeteile einzugeben, wählen Sie die Funktion Ertr.wrt.Geb.teile.
  3. Es erscheint eine neues Bild, auf dem die Gebäudeteile aufgelistet sind. Sollte die Liste nicht vollständig sein, müssen Sie weitere Gebäudeteile im Rahmen der Funktionen zur Objektverwaltung anlegen, zur Beleihungswertermittlung zurückkehren und einen neuen Beleihungswert anlegen.

  4. Erfassen Sie für jedes Gebäudeteil den Mietpreis pro Flächeneinheit.
  5. Zur Erfassung der Bewirtschaftungskosten wählen Sie die Funktion Bewirtsch.kosten.
  6. Geben Sie die zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten erforderlichen Basisprozentsätze differenziert nach gewerblich und nicht gewerblich (für Wohnzwecke) genutzten Gebäudeteilen ein und springen Sie zurück zum Ertragswert-Bild.

  7. Nach Erfassung aller Ertragswerte und Bewirtschaftungskosten stehen die Ergebnisse der automatischen Ermittlung im Bild Ertragswert zur Verfügung.
  8. Soll keine detaillierte Erfassung der Bewirtschaftungskosten über das Bild Ertragswert Bewirtschaftungskosten anlegen erfolgen, geben Sie im unteren Teil des Bildes Ertragswert die Bewirtschaftungskostenpauschalen in Form von Prozentsätzen für Wohn- und Gewerbezwecke ein. Die Berechnung der Bewirtschaftungskosten erfolgt auf der Basis der Jahresroherträge für Wohn- und Gewerbeflächen.

    Hinweis Falls Sie bereits im Bild Bewirtschaftungskosten Angaben gemacht haben, werden Eingaben zu Bewirtschaftungskostenpauschalen im Bild Ertragswert nicht berücksichtigt.

  9. Erfassen Sie im oberen Teil des Bildes die Mietpreise für Außenbereiche, Garagen und Stellplätze je Einheit.
  10. Geben Sie in den Feldern Zinssatz G/W den Kapitalisierungszins für gewerblich bzw. nicht gewerblich genutzte Gebäudeteile an.

Der Kapitalisierungszins wird zur Ermittlung des Ertragswerts aus dem Jahresreinertrag benötigt.

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