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Verwendung

Gesetze und Verordnungen weisen Abfällen Abfallschlüssel zu und schreiben vor, daß Abfallschlüssel auf den Entsorgungspapieren ausgegeben werden müssen, die für den Abfall erstellt werden. Entsorgungsnachweise gelten in der Regel nur für bestimmte Abfallschlüssel und damit nur für Abfälle mit bestimmten Eigenschaften. Sie können daher Abfallschlüssel im Abfallmanagement den Abfällen, Entsorgungsnachweisen und Entsorgungspapieren zuordnen und so Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen abbilden. Diese Zuordnung ist auf verschiedene Arten möglich (siehe Abschnitt Funktionsumfang), so daß Sie auch unterschiedliche Vorgaben aus den einzelnen Gesetzesräumen abbilden können.

Voraussetzungen

Sie haben die Abfallschlüssel angelegt, die Sie zuordnen wollen.

Funktionsumfang

Folgende Zuordnungen von Abfallschlüsseln sind möglich:

Abfällen mit gleichen Eigenschaften müssen in bestimmten Fällen verschiedene Abfallschlüssel zugewiesen werden, z.B. wenn Abfälle in unterschiedlichen Prozessen entstehen. Dies können Sie berücksichtigen, indem Sie der Spezifikation eines Abfalls in der Spezifikationsverwaltung mehrere Abfallschlüssel zuordnen (siehe Spezifikation für einen Abfall bearbeiten).

Entsorgungsnachweise gelten in der Regel nur für die Erzeugung und Entsorgung von Abfällen, die einem bestimmten Abfallschlüssel angehören. Ebenso regeln Entsorgungsnachweise, welche Menge dieser Abfälle in einem bestimmten Zeitraum erzeugt und entsorgt werden darf. Sie können daher den Entsorgungsnachweisen Abfallschlüssel zuordnen und zu jedem Abfallschlüssel die genehmigte Abfallmenge eingeben (siehe Zuordnung von Abfallschlüsseln bearbeiten).

Einem Entsorgungspapier können auf verschiedene Arten Abfallschlüssel zugeordnet werden (siehe Abfallschlüssel zuordnen).

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