Wenn |
Dann |
Verfügungsträger |
- Budgetstrukturplan-Schemata:
Sie können keine Budgetstrukturplan-Schemata verwenden
- Konsistenzprüfung:
Nach der Definition müssen Sie die Konsistenz der Verfügungsträger überprüfen
- Neuaufbau Verfügt:
Nach der Definition müssen Sie die Verfügtwerte neu aufbauen
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Budgetträger |
- Finanzpositionen:
Alle Finanzpositionen, die budgetiert werden sollen, müssen als Budgetträger gekennzeichnet sein. Die Finanzpositionen müssen den Finanzvorgang 30 haben und den Positionstyp 2 oder 3.
- Budgetstrukturplan-Schemata:
Sie müssen entscheiden, ob Sie für die Definition Budgetstrukturplan-Schemata verwenden wollen oder nicht.
- Neuaufbau Verfügt:
Nach der Definition müssen Sie die Verfügtwerte neu aufbauen
- Neuaufbau Verteilt:
Falls bereits Budgetwerte vorhanden sind, müssen Sie vor dem Neuaufbau der Verfügtwerte, die Verteiltwerte neu aufbauen.
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Buchungsträger |
- Finanzpositionen:
Sie können Finanzpositionen mit dem Finanzvorgang 30 und dem Positionstyp 3 manuell als Buchungsträger kennzeichnen. Wenn Sie die manuelle Kennzeichnung nicht durchführen, werden alle Finanzpositionen automatisch als Buchungsträger gekennzeichnet, die den Finanzvorgang 30 und den Positionstyp 3 haben. Finanzpositionen, die den Finanzvorgang 30 und den Positionstyp 2 haben, sind automatisch als Buchungsträger gekennzeichnet; eine manuelle Kennzeichnungen ist nicht möglich.
- Budgetstrukturplan-Schemata:
Sie müssen entscheiden, ob Sie für die Definition Budgetstrukturplan-Schemata verwenden wollen oder nicht.
- Neuaufbau Verfügt:
Nach der Definition müssen Sie die Verfügtwerte neu aufbauen
- Neuaufbau Verteilt:
Falls bereits Budgetwerte vorhanden sind, müssen Sie vor dem Neuaufbau der Verfügtwerte, die Verteiltwerte neu aufbauen.
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