Verwendung
Stundung einer Forderung bedeutet, dass die Fälligkeit der Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Ob eine Forderung gestundet werden darf, hängt davon ab, ob sie die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt.
Voraussetzungen
Stundungen werden auf ein separates Sachkonto gebucht, das Sie im Customizing der Komponente Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung hinterlegen. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) in der IMG-Aktivität Kontenfindung für Stundungen festlegen.
Wenn Sie Stundungszinsen berechnen möchten, müssen Sie im Customizing des Haushaltsmanagement Öffentliche Verwaltung eine Zinsformel definieren. Weitere Informationen finden Sie im Einführungsleitfaden (IMG) in der IMG-Aktivität Zinsberechnung festlegen.
Funktionsumfang
Erfassen
In einem Stundungsvorgang können Sie entweder einen einzelnen FI-Beleg stunden (Einzelstundung) oder mehrere Fälligkeiten eines Personenkontos (Massenstundung). Bei der Massenstundung speichert das Programm die Belege, die durch die Stundung entstehen, mit einer Anordnungsnummer im System. Im Gegensatz dazu kann das Programm bei der Einzelstundung auch Belege ohne Anordnungsnummer speichern.
Das Programm übernimmt Vorschlagswerte für Personendaten und HHM-Kontierung aus dem Ursprungsbeleg in die Erfassungsmaske der Stundungsanordnung. Andere Daten, wie bspw. die CO-Kontierung oder die Nummer des Mittelvormerkungsbelegs werden nicht übernommen. Fremdwährungen berücksichtigt das Programm nur, wenn alle ausgewählten Belege die gleiche Fremdwährung aufweisen.
Fälligkeiten erzeugen
Diese Funktion bezieht sich auf die ganze Stundungsanordnung, d.h. nicht auf einzelne Posten dieser Anordnung. Das Ratenberechnungsverfahren, das Sie für die Erzeugung der Fälligkeiten auswählen, wirkt sich aus, wenn es in einer Stundungsanordnung verschiedene Belege mit demselben Fälligkeitsdatum gibt. Beim Reihenfolgeverfahren werden alle Belege mit demselben Fälligkeitsdatum der Reihe nach berücksichtigt, während beim Quotenverfahren die Belege proportional abgearbeitet werden.
Stundungszinsen
Bei der Erfassung einer Stundungsanordnung kann das Programm auch Stundungszinsen berechnen. Weitere Informationen finden Sie unter
Berechnung von Stundungszinsen.Stundung von FI-Belegen aus einem früheren Geschäftsjahr
Wenn Sie Belege stunden möchten, die in vorausgegangenen Geschäftsjahren gebucht wurden und die im Rahmen der Jahreswechselarbeiten in das neue Geschäftsjahr vorgetragen wurden, dann dürfen in der Belegselektion keine Belege enthalten sein, die im aktuellen Geschäftsjahr gebucht wurden. Wenn Sie eine Stundung mit "vorgetragenen Belegen" buchen, kennzeichnet das Programm die Umkehrbuchungen und die gebuchte Stundungsanordnung ebenfalls als solche.
Wenn die Stammdaten der HHM-Kontierungen im Stundungsgeschäftsjahr nicht mehr aktuell sind, ermittelt das Programm die aktuelle Kontierung und übernimmt sie als Vorschlagswert in die Stundungsanordnung. Diese Kontierung schreibt das Programm auch in den FI-Beleg für die Umkehrbuchung.
Buchen
Beim Buchen der Stundungsanordnung erzeugt das Programm Umkehrbuchungen zu den ursprünglichen Belegen in Höhe des Stundungsbetrages. Hierfür generiert das Programm einen neuen FI-Beleg zu dem ursprünglichen FI-Beleg. Das Fälligkeitsdatum der Umkehrbuchung entspricht dem Buchungsdatum der Stundungsanordnung.
Eine Übersicht über die Buchungen, die das System bei einer Stundungsanordnung erzeugt, finden Sie unter
Buchungsbeispiel für Stundungsanordnung.Stornieren
Sie stornieren eine Stundung, wenn der Schuldner die gestundete Forderung auch zum neu festgesetzten Fälligkeitstermin nicht begleicht. Dieser Zusammenhang ist auch als Widerruf oder Aufhebung einer Stundungsanordnung bekannt.
Wenn beim Buchen der Stundung Fehler auftreten, erhalten Sie eine Liste aller bereits gebuchten Belege. Diese Belege müssen Sie stornieren, da andernfalls Inkonsistenzen auftreten können. Nach der Stornierung dieser Belege müssen Sie die Stundung nochmals buchen.
Sie nutzen das Stornieren außerdem dann, wenn das Fälligkeitsdatum einer gebuchten Stundungsanordnung verändert werden soll.
Weitere Informationen finden Sie unter
Storno einer Stundungsanordnung.Löschen
Wenn Sie verhindern möchten, daß eine Stundungsanordnung weiter bearbeitet wird, löschen Sie sie. Weitere Informationen finden Sie unter
Löschen einer Stundungsanordnung.Archivieren
Nachdem die Stundungsanordnung gebucht wurde, kann der ursprüngliche FI-Beleg mit den Archivierungsfunktionen der Komponente Finanzwesen archiviert werden, da ein Zusammenhang zwischen gestundetem FI-Beleg und Stundungsbeleg nicht mehr nötig ist.