
Ablauf der Ermittlung des Datums, nach dem Änderungen möglich sind, für die Prüfverfahren
Einsatzmöglichkeiten
Mit diesem Prozess wird im Rahmen der
allgemeinen Berechtigungsprüfung für die
Prüfverfahren die Ermittlung des Datums durchgeführt, nach dem Änderungen möglich sind.
Aufrufparameter
Um das Datum zu bestimmen, nach dem Änderungen zulässig sind, werden die folgenden Parameter übergeben:
PERNR |
Personalnummer |
CKTYP |
Prüfverfahren = Subtyp des Infotyps Prüfverfahren (0130) |
Ablauf
Das Prüfdatum (
RELDT
) des angegebenen Prüfverfahrens (Datensatz des durch
CKTYP
bestimmten Subtyps des Infotyps
Prüfverfahren (0130)) wird eingelesen:- Wenn kein Datum gefunden wurde, ist jede Änderung ab dem 01.10.1800 (einschließlich) erlaubt, d.h. als Datum wird der 31.12.1799 angenommen und die Bearbeitung an dieser Stelle beendet.
- Wenn ein Datum gefunden wurde, werden die folgenden Schritte ausgeführt:
Für das Prüfverfahren (
CKTYP
) wird für den Infotyp
Prüfverfahren (0130) eine personalnummernbezogene Berechtigungsprüfung durchgeführt (mit
LEVEL =
W, SUBTY = CKTYP
):
- Wenn die Prüfung mit "berechtigt" ausgeht, ist jede Änderung ab dem 01.01.1800 (einschließlich) erlaubt und die Bearbeitung wird an dieser Stelle beendet.
- Wenn die Prüfung mit "nicht berechtigt" ausgeht, sind nur Änderungen nach dem Prüfdatum erlaubt und die Bearbeitung wird an dieser Stelle beendet.
- Wenn die Prüfung mit "Berechtigung ungeklärt" ausgeht, wird die Bearbeitung fortgesetzt:
- Es wird der Zuständigkeitszeitraum (für Schreibzugriffe) gemäß struktureller Berechtigungsprüfung bestimmt.
- Es wird der Zuständigkeitszeitraum (für den entsprechenden Subtyp des Infotyps 0130, Berechtigungslevel
W
) gemäß P_ORGIN, P_ORGXX und dem kundeneigenen Berechtigungsobjekt P_NNNNN bestimmt.
Die Schnittmenge der beiden Zuständigkeitszeiträume wird ermittelt und als Zuständigkeitszeitraum verwendet:
- Wenn das aktuelle Datum (
SY-DATUM
) und das Prüfdatum (P0130-
RELDT
) nicht nach dem Ende des Zuständigkeitszeitraums liegen, ist jede Änderung ab dem 01.01.1800 (einschließlich) erlaubt.
Wenn das aktuelle Datum oder das Prüfdatum nach dem Ende des Zuständigkeitszeitraums liegen, sind nur Änderungen nach dem Prüfdatum (P0130-
RELDT
) erlaubt.
Die Zeitlogik für Prüfverfahren scheint auf den ersten Blick etwas anders zu funktionieren als die allgemeine Zeitlogik der Berechtigungsprüfungen. Tatsächlich steckt aber genau die gleiche Vorgehensweise dahinter. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass man bei den Prüfverfahren schon vorher weiß, dass nur Schreibzugriffe vorkommen können und dass die Datensätze des Infotyps 0130 immer vom 01.01.1800 bis zum 31.12.9999 gültig sind. Die Zeitlogik bei den Prüfverfahren ist also wie folgt:
- Wer eine Schreibberechtigung für alle Subtypen des Infotyps Prüfverfahren (0130) besitzt, kann für jedes Prüfverfahren das Prüfdatum beliebig ändern und darf deshalb unabhängig von den Prüfverfahren an den anderen Infotypen Änderungen vornehmen.
- Wenn keine Schreibberechtigung für einen Subtyp des Infotyps Prüfverfahren (0130) vorliegt, kann der Benutzer das Prüfdatum nicht ändern. Aus diesem Grund darf er dann für die durch dieses Prüfverfahren geprüften Infotypen nur Änderungen vornehmen, die nach dem Prüfdatum liegen.
- Ob eine Schreibberechtigung für einen Subtyp des Infotyps Prüfverfahren (0130) vorliegt oder nicht, wird immer mit der "normalen" Berechtigungsprüfung ermittelt.
Siehe auch:
Darstellung der Prüfverfahren in
Ablaufdiagramm 7 sowie Darstellung der Ermittlung des Datums, nach dem Änderungen zulässig sind in
Ablaufdiagramm 8.