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Verwendung

Die Prüfverfahren bieten die Möglichkeit, für vorgegebene Infotypen so genannte Prüfdaten anzulegen.

Integration

Die Prüfverfahren ähneln dem asymmetrischen Vier-Augen-Prinzip. Der Unterschied besteht darin, dass die erfassten Daten, auch wenn sie noch nicht geprüft wurden, bereits abrechnungsrelevant sind, jedoch nach einer erfolgten Prüfung nicht mehr ohne weiteres geändert werden können.

Funktionsumfang

Der Mechanismus funktioniert wie folgt: In Tabelle T584A bzw. V_T584A (Prüfverfahren – Infotypzuordnung) wird für den gewünschten Infotyp (bzw. Subtyp) ein Prüfverfahren angegeben. Bei Infotypen, die keine Subtypen zulassen, ist als Subtyp immer < BLANK> anzugeben. Bei Infotypen, die Subtypen unterstützen, muss jeder zu prüfende Subtyp explizit angegeben werden.

Sobald dieser Eintrag erfolgt ist, kann ein Datensatz des Infotyps Prüfverfahren (0130) angelegt werden. Der Subtyp dieses Datensatzes ist genau das in T584A angegebene Prüfverfahren. Dieser Datensatz enthält unter anderem das Prüfdatum. Sobald dieses Prüfdatum eingetragen ist, kann ein Benutzer, der keine Berechtigung zum Ändern des Prüfdatums (d.h. des dem Prüfverfahren entsprechenden Subtyps des Infotyps 0130) hat, keine Änderungen, die vor dem Prüfdatum liegen, an dem zu prüfenden Infotyp vornehmen.

Beispiel

Im Rahmen einer dezentralen Zeiterfassung sollen bestimmte An-/Abwesenheiten von Zeitbeauftragten erfasst werden. Ein Prüfer soll danach die eingegebenen Daten kontrollieren. Die kontrollierten Daten sollen danach nicht mehr von den Zeitbeauftragten änderbar sein.

Zu dem oben genannten Zweck wird in Tabelle T584A für die zu prüfenden An-/Abwesenheiten ein Prüfverfahren eingerichtet. Wenn alle An-/Abwesenheiten zusammen geprüft werden sollen, so genügt es, ein Prüfverfahren einzurichten, das für alle zu prüfenden Subtypen des Infotyps Anwesenheiten (2002) verwendet wird. Wenn getrennt geprüft werden soll, sind verschiedene Prüfverfahren nötig.

Die Zeitsachbearbeiter können zunächst im Rahmen der ihnen gewährten Berechtigungen beliebig Daten erfassen und ändern. Wenn ein Prüfer die erfassten Daten zu einem späteren Zeitpunkt prüft, setzt er bei jeder geprüften Personalnummer im entsprechenden Subtyp des Infotyps Prüfverfahren (0130) das Prüfdatum auf das Datum, bis zu dem er geprüft hat. Üblicherweise wird dieses Datum in der Vergangenheit liegen, es kann sich dabei aber auch das aktuelle Datum handeln. Technisch möglich wäre auch ein Datum in der Zukunft, allerdings macht dies betriebswirtschaftlich wenig Sinn.

Sobald ein Prüfdatum gesetzt ist, können die Zeitsachbearbeiter im Rahmen der ihnen gewährten Berechtigungen nur noch Daten erfassen, die nach dem Prüfdatum liegen. Lediglich Sachbearbeiter, die gleichzeitig über die Berechtigung zum Ändern des Prüfdatums (d.h. des entsprechenden Subtyps des Infotyps Prüfverfahren) verfügen, können noch Daten ändern, die vor dem Prüfdatum liegen.

Wenn der Prüfer keine Schreibberechtigung für die zu prüfenden Daten besitzt und die Sachbearbeiter keine Schreibberechtigung für die Prüfverfahren haben, ist die Datenprüfung und die Datenerfassung vollständig voneinander getrennt.

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