
Definition von Eingabewertprüfungen
Verwendung
Bei der Merkmaldefinition im Customizing können Sie für jedes Merkmal einen zulässigen Wertebereich definieren. Diese Einstellung gilt für sämtliche Prozeßvorgaben und Meldungen, in denen das Merkmal verwendet wird.
Wenn Sie den Wertebereich für einen konkreten Eingabewert zusätzlich einschränken wollen, definieren Sie hierfür eine Eingabewertprüfung in der Prozeßvorgabe. Darin legen Sie fest
Voraussetzungen
Diese Unterschriftsart können Sie nur in nur bei ABAP-List-basierten Herstellanweisungen verwenden. Die Kennwörter für die zuständigen Benutzer definieren Sie im Customizing des Steuerrezeptempfängers.
Wenn beim Signieren mehrere Einzelsignaturen geleistet werden sollen, legen Sie im Steuerrezeptempfänger zusätzlich die Signaturstrategie fest.
Weitere Informationen zur digitalen Signatur sowie den dafür erforderlichen Einstellungen finden Sie unter Genehmigung mit digitalen Signaturen.
Funktionsumfang
Prüfvorschrift
Die Prüfvorschrift für die Eingabewertprüfung können Sie in der Prozeßvorgabe wie folgt hinterlegen:
Merkmal |
Bedeutung |
Bewertung |
PPPI_VALIDATION_FORMULA |
Prüfformel |
Boolesche Formel |
Merkmal |
Bedeutung |
Bewertung |
PPPI_VALIDATION_FUNCTION |
Prüffunktion |
Name des Funktionsbausteins |
Unmittelbar nach der Prüffunktion müssen Sie die Parameter des Funktionsbausteins in die Prozeßvorgabe aufnehmen. Informationen hierüber finden Sie unter
Verarbeitung unzulässiger Eingabewerte
Zusätzlich zur Prüfvorschrift können Sie in der Prozeßvorgabe folgende Informationen hinterlegen, die die Verarbeitung unzulässiger Eingabewerte steuern:
Wenn Sie in der Herstellanweisung einen unzulässigen Wert eingeben, wird der Warnhinweis zusätzlich zum Standardhinweis ausgegeben.
Wenn Sie hierzu keine Angabe machen, können unzulässige Werte ohne Einschränkung übernommen werden. Folgende Einschränkungen sind möglich:
Die Herstellanweisung verlangt je nach Einstellung im Steuerrezeptempfänger eine Unterschrift mit oder ohne Kennwort, eine einzelne digitale Signatur oder mehrere, in einer Signaturstrategie hinterlegte Einzelsignaturen. Zu digitalen Signaturen müssen Sie zusätzlich einen Kommentar erfassen.
Der Eingabewert wird beim Erfassen einer Unterschrift nicht automatisch rückgemeldet. Wenn Sie ihn noch einmal ändern, müssen Sie jedoch eine neue Unterschrift eingeben, auch wenn der neue Wert der Prüfvorschrift entspricht.
Bei Unterschriften mit einfacher Kennwortprüfung und digitalen Signaturen können Sie festlegen, daß ein Benutzer eine bestimmte Pflegeberechtigung für die Herstellanweisung benötigt, um die Unterschrift zu leisten.
Das System prüft dann, ob im Benutzerstammsatz im Berechtigungsobjekt C_CRPI_BER die in der Prozeßvorgabe angegebene Aktivität hinterlegt ist.

Unabhängig von dieser Einstellung werden bei digitalen Signaturen folgende Berechtigungen geprüft:
Falls unzulässige Werte durch mehrere Personen abgezeichnet werden müssen, legen Sie über eine
Die Signaturstrategie muß in der Herstellanweisung synchron ausgeführt werden, d.h. die Einzelsignaturen müssen unmittelbar nacheinander geleistet werden.
Erfassen Sie diese Daten in der Prozeßvorgabe, indem Sie unmittelbar nach der Prüfvorschrift folgende Merkmale zuordnen:
Merkmal |
Bedeutung |
Bewertung |
PPPI_TEXT_FOR_INVALID_INPUT |
Warnhinweis |
Langtext (siehe auch Verwendung von Textsymbole) |
PPPI_ACCEPT_INVALID_INPUT |
Annahme unzulässiger Werte |
Nein Ja Nur mit Unterschrift |
PPPI_SIGNATURE_AUTHORIZATION |
benötigte Berechtigung für Unterschrift mit Kennwort oder digitale Signatur |
beliebiger Wert für das Feld Aktivität im Berechtigungsobjekt C_CRPI_BER |
PPPI_SIGNATURE_STRATEGY |
Signaturstrategie |
im Customizing definierte Strategie |