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Definition

Anordnung, auf deren Grundlage das Programm periodisch wiederkehrende Anordnungen erzeugt.

Verwendung

Daueranordnungen können sowohl für Auszahlungs- als auch für Annahmeanordnungen erfaßt werden. Sie sind eine arbeitssparende Methode, um Geschäftsvorfälle abzubilden, bei denen Zahlungen in identischer Höhe zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen.

Beispiel

Mit Daueranordnungen können Sie bspw. Auszahlungsanordnungen für die vierteljährlich anfallende Abschlagszahlung der Stromkosten erzeugen. Sie können dann einmal im Quartal den Report zur Erzeugung der Buchungsbelege laufen lassen. Dieser Report erzeugt die Buchungsbelege aufgrund der Angaben, die Sie im Daueranordnungsurbeleg hinterlegt haben.

Struktur

Die Daueranordnung setzt sich zusammen aus der Daueranordnung selbst (dem sogenannten Daueranordnungsurbeleg) und den daraus erzeugten Buchungsbelegen. Im Daueranordnungsurbeleg geben Sie die Daten ein, die für alle zu erzeugenden Buchungsbelege gleich bleiben, also:

Das Programm schlägt hier die Belegart vor, die Sie im Customizing der verwendeten Anordnung (Annahme- oder Auszahlungsanordnung) zugeordnet haben.

Hier geben Sie den Betrag ein mit der die Anordnungen für die einzelnen Abschlagszahlungen gebucht werden sollen. Sie geben hier also nicht den Gesamtbetrag der Daueranordnung ein.

Wenn Sie im Customizing des Haushaltsmanagements Öffentliche Verwaltung eingestellt haben, dass das Programm beim Erfassen einer Daueranordnung automatisch eine Mittelbindung anlegen soll, wird beim Anlegen einer Daueranordnung automatisch eine Mittelbindung für das aktuelle Geschäftsjahr angelegt. Da Daueranordnungen in der Regel mehrere Jahre gültig sind, Mittelbindung jedoch immer jahresabhängig, ist die Mittelbindung nach dem Geschäftsjahreswechsel nicht mehr aktuell. Mit dem Programm Mittelbindung aus Daueranordnung anlegen können Sie nach dem Geschäftsjahreswechsel neue Mittelbindungen anlegen und die zugehörigen Daueranordnungsurbelege aktualisieren.

Außerdem geben Sie in der Daueranordnung die Daten für die Ausführung der Daueranordnung ein, auf deren Grundlage das Programm die einzelnen Buchungsbelege erzeugen soll. Im System wird die Daueranordnung unter einer Anordnungsnummer abgelegt. Die Daueranordnung führt nicht zur Fortschreibung von Verkehrszahlen. Sie ist lediglich die Grundlage für die Erzeugung der Buchungsbelege. Das Programm erzeugt daher für den Daueranordnungsurbeleg keinen FI-Beleg.

Pro erzeugtem Buchungsbeleg erzeugt das Programm eine Zahlungsanordnung (Annahme- oder Auszahlungsanordnung) und pro Belegzeile der Zahlungsanordnung einen FI-Beleg. Diese Zahlungsanordnung entspricht den "normalen" Annahme- oder Auszahlungsanordnungen, die Sie für einmalige Geschäftsvorfälle erfassen können. Informationen zur Zahlungsanordnung finden Sie unter Erfassung und Genehmigung von Zahlungsanordnungen.

Integration

Alle Funktionen, mit denen Sie die Daueranordnung, also den Urbeleg, bearbeiten, finden Sie im Menü bei Daueranordnungen. Die Buchungsbelege, die das Programm aufgrund des Urbelegs gebucht hat, können Sie sich im Anordnungs-Menü jedoch nur im Abschnitt für die Annahme- bzw. Auszahlungsanordnung ansehen.

Siehe auch:

Ablauf bei Daueranordnungen

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