Anfang des InhaltsbereichsProzessdokumentation Zentrale Reisestellenkarte mit zentraler Zahlung Dokument im Navigationsbaum lokalisieren

Einsatzmöglichkeiten

Diese Prozessvariante setzen Sie ein, wenn Ihr Reisebüro bestimmte Reisedienstleistungen (in erster Linie Flug und Bahn) über eine zentrale Reisestellenkarte (Lodged Card, Company Account, BTA Card) abrechnet, für die Sie als Firma die Rechnung erhalten und die volle Haftung übernehmen. Diese Prozessvariante ist mit den Prozessvarianten für persönliche Karten kombinierbar.

Voraussetzungen

Um diese Prozessvariante des Kreditkartenclearings einsetzen zu können, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen, die in Kreditkartenclearing beschrieben sind, die folgenden speziellen Voraussetzungen gegeben sein:

Um die Transaktionsdaten aus der gebuchten Reisekostenabrechnung mit den Posten auf dem Kreditkartenfirma-Rechnungsfile ausgleichen zu können, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

Ablauf

Besonderheiten für externe Dienstleister

Reisedienstleistungen für externe Dienstleister (DL), die im Auftrag des Unternehmens reisen, werden oft auch über die Reisestellenkarten abgerechnet. Da für diese Personen keine Personalnummer im Unternehmen angelegt ist, werden beim Einlesen der Kreditkartendaten (RPRCCC00) die entsprechenden Zeilen als fehlerhaft identifiziert. Es empfiehlt sich in diesem Fall, einen separaten Geschäftsprozess zu definieren. Folgende Möglichkeiten kommen hier in Betracht:

 

Diese Grafik wird im zugehörigen Text erklärt

Buchungsbeispiel

500 EUR Flugkosten, bezahlt mit Reisestellenkarte

 

Aufwand

 

Kreditor KKF

1)

500

-

 

-

-

2)

-

-

 

-

500

 

Verrechnung bez. Belege

1)

-

500

2)

500

-

 

1) Import CCD-File, Reisekostenabrechnung

  1. Eingang Kreditkartenfirma-Rechnungsfile

Besonderheiten für Abhebungen mit Firmenkreditkarten

Wenn Abhebungen mit der Firmenkreditkarte erlaubt sind, hilft dies Kosten für die Zahlung und Verwaltung von reisebedingten Vorschüssen zu vermeiden.

Firmenkreditkarte mit persönlicher Haftung (Prozessvariante 1 und 2)

Firmenkreditkarte mit Firmenhaftung (Prozessvariante 3)

Nach Übernahme der Kreditkartendaten ins Reisemanagemet, ordnet der Reisende den Barzahlungsbetrag einer Spesenart zu. Weil CASP eine nicht erstattungsfähige Spesenart ist, muss der Reisende die Zahlung aufteilen, indem er die reisebedingten Ausgaben mit Hilfe des Beleg-Wizards jeweils der erstattungsfähigen Spesenart zuordnet, für die er das Geld verwendet hat (Taxi, Trinkgeld, Bus). Privatausgaben müssen bei der Aufteilung mit dem Beleg-Wizard gekennzeichnet werden; diese werden später dem Mitarbeiterkonto belastet.

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