
Vererbungsvorlage
Definition
Filter, in dem die Daten definiert werden, die in der
Vererbung von einer Quellspezifikation auf eine Zielspezifikation übertragen werden. Des weiteren steuert die Vererbungsvorlage, ob vererbte Daten in der Zielspezifikation geändert werden dürfen.Verwendung
Die Vererbungsvorlage wird in der Vererbung benötigt, um
Vererbungsbeziehungen zwischen Spezifikationen anzulegen. In einer Vererbungsbeziehung werden nur Daten von der Quellspezifikation vererbt, die mit den Kriterien der Vererbungsvorlage übereinstimmen.Die Vererbungsvorlage ist dabei unabhängig von einer Spezifikation, d.h. Sie können eine Vererbungsvorlage für beliebig viele verschiedene Spezifikationen benutzen.
Struktur
Steuerung der zu vererbenden Daten (Datenfilter)
In der Vererbungsvorlage legen Sie die Identifikatoren (Identifikationstyp und -art) und Bewertungsarten fest, deren Daten von der Quell- auf die Zielspezifikation vererbt werden. Des weiteren legen Sie fest, welche Verwendung (Einstufung und Gültigkeitsraum) diese Daten haben müssen, damit sie vererbt werden. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
Die Daten, die Sie in der Vererbungsvorlage angeben, dürfen sich nicht überschneiden. Das System prüft, ob Überschneidungen zwischen Gültigkeitsräumen, Einstufungen oder Identifikationsarten vorliegen (siehe
Vererbungsvorlage bearbeiten).Steuerung der erlaubten Änderungen an vererbten Daten
In der Vererbungsvorlage können Sie festlegen, ob vererbte Daten in der Zielspezifikation temporär oder permanent geändert werden dürfen und ob die Vererbungsbeziehung deaktiviert und wieder aktiviert werden darf (siehe
Vererbungsvorlage bearbeiten).Integration
Die Vererbungsvorlagen werden in der
Gruppenübersicht angelegt und bearbeitet.Eine Vererbungsvorlage, die bereits in einer Vererbungsbeziehung verwendet wird, darf nur geändert werden, wenn durch die Änderung bereits vererbte Daten nicht gelöscht werden (siehe
Vererbungsvorlage bearbeiten). Auch können Änderungen an derartigen Vererbungsvorlagen nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn sie einmal gesichert wurden.