Rückrechnung bei
Mehrfachbeschäftigung 
Bei der Rückrechnung unterscheidet sich ein SAP-R/3-System, in dem die Mehrfachbeschäftigung aktiv ist, in einigen Punkten von einem System ohne Mehrfachbeschäftigung.
SAP R/3 verwendet die Funktion XRETR (Rückrechnung), um bei Mehrfachbeschäftigung Rückrechnungsdifferenzen zu berechnen und in der Originalperiode zu berücksichtigen. Die Funktion XRETR verwendet die Verarbeitungsklasse 23 (Verarbeitung von Lohnarten in der Rückrechnung), um alle Lohnarten aus dem vorhergehenden Abrechnungsergebnis zu ermitteln, die für die Rückrechnung benötigt werden. Die Rückrechnungsdifferenzen hinterlegt die Funktion XRETR in der internen Tabelle DT_PERSON (Differenzentabelle der Person).
Alle
Lohnarten, die die Rückrechnung betreffen, sind vom
Gruppierungsgrund XXNT (Netto, Rückrechnung, Zahlung) abhängig. Sie werden also für
alle Beschäftigungsverträge eines Mitarbeiters gemeinsam verarbeitet, die zur
selben Gruppierung nach diesem Gruppierungsgrund gehören. In der Regel ist das
die Gruppierung nach dem Arbeitgeber. Weitere Informationen finden sie unter
Gruppierung
der Beschäftigungsverträge für Nettoberechnung, Rückrechnung und
Zahlung.
Das hat folgende Auswirkungen:
SAP R/3 leitet Rückrechnungsdifferenzen (Lohnart /551) nicht von einer Gruppierung an eine andere weiter. Das ist auch dann der Fall, wenn alle Beschäftigungsverträge eines Mitarbeiters enden, die zur selben Gruppierung gehören, und noch Rückrechnungsdifferenzen für diese Beschäftigungsverträge vorhanden sind. In diesem Fall rechnet SAP R/3 die Beschäftigungsverträge noch einmal ab, obwohl sie inaktiv sind, und erzeugt für sie eine Zahlung.

Ein Mitarbeiter hat vier Beschäftigungsverträge. Die Beschäftigungsverträge 1 und 2 gehören zu Arbeitgeber A, die Beschäftigungsverträge 3 und 4 zu Arbeitgeber B. In einer Abrechnungsperiode entsteht für die Beschäftigungsverträge 1 und 2 eine Rückrechnungsdifferenz. Beide Beschäftigungsverträge sind in der darauffolgenden Abrechnungsperiode inaktiv. Die Rückrechnungsdifferenz wird dennoch nicht an die Beschäftigungsverträge 3 und 4 weitergeleitet. Stattdessen rechnet SAP R/3 die Beschäftigungsverträge 1 und 2 noch einmal ab.
SAP R/3 leitet Vorträge für die Folgeperiode (Lohnart /565) nicht von einer Gruppierung an eine andere weiter. Das ist auch dann der Fall, wenn alle Beschäftigungsverträge eines Mitarbeiters enden, die zur selben Gruppierung gehören, und noch ein Vortrag für die Folgeperiode für diese Beschäftigungsverträge vorhanden ist. In diesem Fall rechnet SAP R/3 die Beschäftigungsverträge noch einmal ab, obwohl sie inaktiv sind. Die Beschäftigungsverträge werden immer wieder abgerechnet, solange der Vortrag für die Folgeperiode noch vorhanden ist.
Im Abrechnungsprotokoll erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung, wenn für einen Mitarbeiter ein Vortrag für die Folgeperiode existiert.
Für Forderungen (Lohnart /561) gilt dasselbe wie für Vorträge für die Folgeperiode.
SAP R/3 leitet Arrears-Lohnarten nicht von einer Gruppierung an eine andere weiter. Das ist auch dann der Fall, wenn alle Beschäftigungsverträge eines Mitarbeiters enden, die zur selben Gruppierung gehören, und noch Arrears-Lohnarten für diese Beschäftigungsverträge vorhanden sind. In einem solchen Fall können Sie mit der Funktion PREND (Tabelle DDNTK am Schleifenende modifizieren) dafür sorgen, dass SAP R/3 die Beschäftigungsverträge weiterhin abrechnet, obwohl sie inaktiv sind. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation der Funktion PREND.
Weitere Informationen über Rückrechnungen in Zeiten
vor der Umstellung auf die Mehrfachbeschäftigung finden Sie unter
Umstellung der
Personalabrechnung auf die Mehrfachbeschäftigung.
Siehe auch: