
Mehrfachzuordnung von Maßnahmen 
Verwendung
Da es vorkommen kann, dass Investitionsmaßnahmen bzw. Maßnahmenanforderungen nicht eindeutig einer Programmposition zugerechnet werden können, besteht im System die Möglichkeit, eine Maßnahme oder Maßnahmenanforderung mehreren Programmpositionen zuzuordnen. Die Aufteilung erfolgt hierbei mit Hilfe von Prozentsätzen. Diese Aufteilungsprozentsätze können Sie im Stammsatz der betroffenen Investitionsmaßnahmen bzw. Maßnahmenanforderungen angeben.
Die Summe der Gewichtungsprozentsätze muss 100% ergeben.
Funktionsumfang
In den Standardreports erscheint eine mehreren Positionen zugeordnete Maßnahme unter jeder übergeordneten Position. Die Budget- Plan- und Istwerte der Maßnahme zeigt das System mit den entsprechenden Zuordnungsprozentsätzen gewichtet an.

Mehrfachzuordnung und Ausweis im Reporting
Zuordnung zu verschiedenen Programmen
Die Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Programmpositionen ist nicht auf die Positionen eines Programms beschränkt. Sie können eine Maßnahme auch Positionen aus verschieden Investitionsprogrammen zuordnen. Eine Mehrfachzuordnung zu verschiedenen Positionen eines Programmes in verschiedenen Genehmigungsjahren ist jedoch nicht zulässig. Beispielsweise kann eine Maßnahme nicht gleichzeitig einer Position des Programms INVEST/1998 und einer Position des Programms INVEST/1999 zugeordnet werden.

Mehrfachzuordnung und Budgetverteilung schließen sich aus (siehe
Beachten Sie, dass in der Stammsatztransaktion der Programmpositionen nur 100%-Zuordnungen vorgenommen werden können. Die Mehrfachzuordnung von Investitionsmaßnahmen bzw. Maßnahmeanforderungen ist hier nicht möglich. Mehrfachzuordnungen können Sie nur in der Stammsatztransaktion der Maßnahmen bzw. Maßnahmenanforderungen vornehmen.